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2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 28.06.2016 gemäß §2 (1) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Änderungsbereich besitzt eine Größe von ca. 7,7 ha und wird begrenzt durch:

- die Wilhelm-Bläser-Straße im Süden,
- die Grenze der bestehenden Sportflächen im Westen,
- die Seseke im Norden sowie
- den Eilater Weg im Osten.

Der Flächennutzungsplan ist seit dem 17.02.2004 vorbereitender Bauleitplan für das Kamener ‎Stadtgebiet. Die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans seinerzeit festgelegten ‎unterschiedlichen Nutzungen entsprechen nicht mehr den künftigen Planungen für eine sinnvolle ‎und bedarfsorientierte Nutzung des Änderungsbereiches. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist der Änderungsbereich derzeit überwiegend als „Grünfläche mit Zweckbestimmung Sportplatz“ dargestellt. Im Nordosten des Änderungsbereichs am Eilater Weg ist eine Teilfläche als „Gemischte Baufläche” dargestellt. Der südwestlich der Kamener Innenstadt gelegene Änderungsbereich wurde bis 2015 im Wesentlichen durch verschiedene Sportplätze genutzt. Der östliche Teil des Plangebietes wird durch ein Wäldchen sowie temporäre Freiflächennutzungen (Beachvolleyball, Parken) geprägt. Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Optimierung der städtischen Sportanlagen hat die Stadt Kamen im Rahmen des Sportflächenentwicklungskonzepts beschlossen, an Stelle einer Sanierung bestehender Sportanlagen, die Anlagen im Bereich Hemsack sowie die Sportanlagen Lüner Höhe aufzugeben und an Stelle dessen das Sportzentrum Gutenbergstraße sowie das Jahnstadion auszubauen. Damit stehen die Flächen nördlich der Wilhelm-Bläser-Straße für eine alternative Nutzung zur Verfügung. Nach wie vor besteht in Kamen ein dringender Bedarf nach Wohnbauflächen. In Übereinstimmung mit den Aussagen des im Jahre 2014 verabschiedeten ”Handlungskonzeptes Wohnen” sollen im Plangebiet daher Wohnbauflächen für ein differenziertes Wohnungsangebot vom freistehenden Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus entwickelt werden.Die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans seinerzeit festgelegten Nutzungen entsprechen somit nicht mehr dem künftigen Planungsziel der Stadt Kamen. Vor diesem Hintergrund sollen die Darstellungen im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans von einer „Grünfläche“ bzw. von einer „Gemischten Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden. Der Regionalplan weist den Änderungsbereich als Allgemeinen Siedlungsbereich aus und steht einer solchen Änderung somit nicht entgegen. Im Hinblick auf die der Stadt Kamen regionalplanerisch zugestandenen Siedlungsflächenpotenziale wird aufgrund der im Änderungsbereich angestrebten Siedlungsflächenerweiterung eine Rücknahme von Wohnbauflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet auf Ebene des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Festlegung dieser Flächen erfolgt im Rahmen des vorliegenden Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan. Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird der Bebauungsplan Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss” aufgestellt, indem die o.g. Planungsziele auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Damit der künftige Bebauungsplan Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss“ gem. § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt, ist die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.

Lageplan zu 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.12.2019 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 16.08.2021 - 24.09.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. PlanSiG

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren