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39 Ka-Me - Heimstraße/Germaniastraße

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 25.02.2020 gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 Ka-Me „Heimstraße/Germaniastraße” beschlossen. Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 1,95 ha und wird begrenzt durch:

  • den Wasserspielplatz im Norden
  • die Germaniastraße im Osten
  • die Heimstraße im Süden
  • und die Siedlungsbebauung an der Straße „Im Roten Busch“ im Westen.

Der nördlich der Heimstraße gelegene städtische Sportplatz in unmittelbarer Nähe zu der angrenzenden Wohnbebauung ist sanierungsbedürftig. Die Stadt Kamen sieht in ihrem Haushaltssicherungskonzept zum mittelfristigen Haushaltsausgleich 2022 den Verkauf des Rasenplatzes vor. Um einen entsprechenden Verkaufserlös erzielen zu können, muss auf der Fläche Baurecht geschaffen werden.

Hierfür wird eine Änderung bzw. Neuaufstellung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 02 Ka-Me „Gemeindliches Zentrum“ der Stadt Kamen vom 02.06.1965 notwendig. Der Gel­tungsbereich liegt vollständig im Bereich des o.g. Bebauungsplans. Mit Rechtskraft des neu­en Planes werden die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes im Geltungsbe­reich aufgehoben.

Insbesondere im Stadtteil Kamen-Methler besteht eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflä­chen. In Übereinstimmung mit den Aussagen des im Jahre 2014 verabschiedeten „Hand­lungskonzeptes Wohnen” sollen im Plangebiet Wohnbauflächen für unterschiedliche zeitgemäße Wohnformen entwickelt wer­den.

Aufgrund der integrierten Lage und der Nähe zum süd-östlich gelegenen Stadtteilzentrum Kamen-Methler besitzt das Plangebiet gute Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnungsbau und kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Siedlungsent­wicklung in Kamen leisten. Angebote des täglichen Bedarfs sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. Das Plangebiet ist infrastrukturell sowohl per Rad und zu Fuß als auch mit dem ÖPNV (Buslinien C24, R54) gut angebunden. Der Bahnhof Methler ist ca. 1 km entfernt.

Sowohl im rechtskräftigen Bebauungsplan als auch im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Grünfläche mit Zweckbestimmung Freizeiteinrichtung/Sportplatz (gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 und § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) festgesetzt. Die Aufstellung des Bebauungs­plans kann somit nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans abgeleitet werden. Dementsprechend ist parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erforderlich.

Lageplan Geltungsbereich
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 25.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB