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78 Ka - Wohnen am Fluss

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.06.2016 gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 Ka „Wohnen am Fluss” beschlossen.

Der südwestlich der Kamener Innenstadt gelegene Bereich wurde bis 2015 im We‎sentlichen durch verschiedene Sportplätze genutzt. Der östliche Teil des Plangebietes wird ‎durch ein Wäldchen sowie temporäre Freiflächennutzungen (Bedarfsparkplatz Schwimmbad) ‎geprägt. ‎ Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsweisenden Optimierung der städtischen Sportanlagen hat die Stadt Kamen im Rahmen des Sportflächenentwicklungskonzepts beschlossen, an Stelle einer Sanierung bestehender Sportanlagen, die Anlagen im Bereich Hemsack sowie die Sportanlagen Lüner Höhe aufzugeben und an Stelle dessen das Sportzentrum Gutenbergstraße sowie das Jahnstadion auszubauen. Damit stehen die Flächen nördlich der Wilhelm-Bläser-Straße für eine alternative Nutzung zur Verfügung.

Mit der Entwicklung des Plangebietes als Wohnbaufläche soll dabei dem weiterhin bestehenden Bedarf nach Wohnbauflächen in Kamen Rechnung getragen werden. Die inhaltliche Ausrichtung des städtebaulichen Konzeptes basiert auf den Ergebnissen des „Handlungskonzepts Wohnen“ der Stadt Kamen aus dem Jahr 2014. Entsprechend dieses Konzeptes sollen im Plangebiet Bauflächen für ein differenziertes Wohnungsangebot vom freistehenden Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus realisiert werden. Aufgrund der integrierten Lage und der Nähe zur Innenstadt besitzt das Plangebiet gute Voraussetzungen für die Entwicklung von verdichtetem Wohnungsbau und kann somit einen Beitrag zu einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung in Kamen leisten. Alle Angebote des täglichen Bedarfs sind in fußläufiger Entfernung erreichbar. Das Plangebiet ist infrastrukturell sowohl per Rad und zu Fuß als auch mit dem ÖPNV sehr gut angebunden (Bahnhof in fußläufiger Entfernung). Eine besondere Qualität besitzt die Fläche aufgrund ihrer unmittelbaren Nähe zum angrenzenden attraktiven Landschaftsraum der Seseke sowie zum Freiraum Westicker Feld, die als Naherholungsgebiet dienen.

In der Rahmenplanung wurde eine überwiegend südausgerichtete Bebauungsstruktur entwickelt, die eine nachhaltige optimale Nutzung solarenergetischer Potenziale ermöglicht. Hierdurch sowie durch die städtebaulich integrierte Lage in räumlicher Nähe zur Kamener Innenstadt wird die Planung auch den Zielen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kamen gerecht (z. B. Maßnahme Nr. 04 „Klimaschutz in der Stadtplanung“).

Während der überwiegende Teil des Plangebietes für unterschiedliche Arten von Einfamilienhäusern vorgesehen werden könnte, könnten andere Wohnformen und Gebäudetypologien den Rand zum Naherholungsgebiet der Seseke definieren. Die bestehenden Baumreihen und Alleen im Plangebiet werden dabei als gliedernde Elemente in die städtebauliche Planung einbezogen. Das im Nordosten des Plangebietes gelegene „Solarhaus”, ein energieautarkes Gebäude mit 27 Wohneinheiten, soll zudem in die städtebauliche Gesamtplanung integriert werden.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kamen erforderlich. Dieser stellt entsprechend der bisherigen Nutzung die Flächen im Plangebiet überwiegend als „Grünflächen” dar. Im Nordosten des Änderungsbereichs am Eilater Weg ist eine Teilfläche als „Gemischte Baufläche” dargestellt. Im Hinblick auf die der Stadt Kamen regionalplanerisch zugestandenen Siedlungsflächenpotenziale wird aufgrund der im Bereich des vorliegenden Bebauungsplanes angestrebten Siedlungsflächenerweiterung eine Rücknahme von Wohnbauflächen an anderer Stelle im Stadtgebiet im Flächennutzungsplan erforderlich. Die Festlegung dieser Flächen erfolgt im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan.

 

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Haben Sie Interesse an Baugrundstücken? 

Die Interessentenliste wird in der Abteilung Liegenschaften geführt.

Ansprechpartner: Herr Watolla, 02307/148-1300, christoph.watolla@stadt-kamen.de.

 

 

Lageplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 28.06.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.12.2019 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 16.08.2021 - 24.09.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. PlanSiG

Bezüge zu anderen Planverfahren

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