1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Der Flächennutzungsplan ist seit dem 17.02.2004 vorbereitender Bauleitplan für das Kamener Stadtgebiet. Die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans seinerzeit festgelegten unterschiedlichen Nutzungen entsprechen nicht mehr den künftigen Planungen für eine sinnvolle und bedarfsorientierte Nutzung des Änderungsbereiches.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist der nord-westliche Änderungsbereich derzeit als „Sonderbaufläche Baumarkt/Gartencenter“ dargestellt. Die Ansiedlung eines Baumarktes soll jedoch nicht mehr verfolgt werden, da dies nicht mehr den landesplanerischen und kommunalen Zielen entspricht. Der Änderungsbereich ist im Regionalplan als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) ausgewiesen. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen in diesen Bereichen widerspricht den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans – Sachlicher Teilplan großflächiger Einzelhandel –, der im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. Sondergebiete für Vorhaben i.S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen danach nur in festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt werden. Auch aus kommunaler Sicht soll die Ansiedlung eines weiteren großflächigen Baumarktes im Änderungsbereich nicht mehr verfolgt werden, da mit dem bestehenden Baumarkt im südlich angrenzenden Gewerbegebiet „Zollpost“ bereits ein ausreichendes Angebot in diesem Handelssegment besteht.
Der weitere Änderungsbereich stellt derzeit ein „Industriegebiet“ dar. Die uneingeschränkte Zulässigkeit von erheblich belästigenden Gewerbebetrieben ist jedoch mit dem Schutzanspruch der in der Umgebung des Änderungsbereiches vorhandenen schützenswerten Nutzungen nicht mehr vereinbar. Der Änderungsbereich besitzt lediglich eine Eignung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO. Vor diesem Hintergrund wurden die Darstellungen im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans von einer „Sonderbaufläche“ bzw. von einem „Industriegebiet“ in ein „Gewerbegebiet“ geändert.
Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bebauungsplan Nr. 4 Ka aus den 1960er-Jahren neu aufgestellt, indem die o.g. Planungsziele auch auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Damit der künftige Bebauungsplan Nr. 04.1 Ka „Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ gem. § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gilt, ist diese Planänderung erforderlich.
Anhänge
Ansprechperson
- Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
- Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
Verfahrensschritte
- 10.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 bis 7 BauGB
- 20.05.2015 - 10.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
- 09.09.2015 - 18.09.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 25.09.2015 - 26.10.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
- 26.10.2017 - 13.11.2017, Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 2 (2) sowie § 4a (3) BauGB
- 06.12.2017, Feststellungsbeschluss
- 22.01.2018, Bekanntmachung Genehmigung Flächennutzungsplanänderung
Bezüge zu anderen Planverfahren
-
Hat einen Bezug zu
- 04.1 Ka Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße Ist eine Änderung von
- Flächennutzungsplan der Stadt Kamen
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Aktuelle Beteiligungen
Bebauungsplan
00 Ka - "Probierplan"
(09.11.2023 - 17.01.2025)
Flächennutzungsplan
5. Änderung des Flächennutzungsplanes
(26.02.2024 - 28.03.2024)
Bebauungsplan
07 Ka-Sk - Buschweg
(26.02.2024 - 28.03.2024)
Sonstige Beteiligung
Lärmaktionsplan, 4. Runde
(05.03.2024 - 05.04.2024)