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1. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan ist seit dem 17.02.2004 vorbereitender Bauleitplan für das Kamener ‎Stadtgebiet. Die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans seinerzeit festgelegten ‎unterschiedlichen Nutzungen entsprechen nicht mehr den künftigen Planungen für eine sinnvolle ‎und bedarfsorientierte Nutzung des Änderungsbereiches.

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Kamen ist der nord-westliche Änderungsbereich ‎derzeit als „Sonderbaufläche Baumarkt/Gartencenter“ dargestellt. Die Ansiedlung eines ‎Baumarktes soll jedoch nicht mehr verfolgt werden, da dies nicht mehr den landesplanerischen ‎und kommunalen Zielen entspricht. ‎ Der Änderungsbereich ist im Regionalplan als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen ‎‎(GIB) ausgewiesen. Die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen in diesen Bereichen ‎widerspricht den Zielsetzungen des Landesentwicklungsplans – Sachlicher Teilplan großflächiger ‎Einzelhandel –, der im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen ist. ‎Sondergebiete für Vorhaben i.S. d. § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen danach nur in festgelegten ‎Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt werden. ‎ Auch aus kommunaler Sicht soll die Ansiedlung eines weiteren großflächigen Baumarktes im ‎Änderungsbereich nicht mehr verfolgt werden, da mit dem bestehenden Baumarkt im südlich ‎angrenzenden Gewerbegebiet „Zollpost“ bereits ein ausreichendes Angebot in diesem ‎Handelssegment besteht. ‎

Der weitere Änderungsbereich stellt derzeit ein „Industriegebiet“ dar. Die uneingeschränkte ‎Zulässigkeit von erheblich belästigenden Gewerbebetrieben ist jedoch mit dem Schutzanspruch ‎der in der Umgebung des Änderungsbereiches vorhandenen schützenswerten Nutzungen nicht ‎mehr vereinbar. Der Änderungsbereich besitzt lediglich eine Eignung für die Ansiedlung von ‎Gewerbebetrieben im Sinne des § 8 BauNVO. ‎ Vor diesem Hintergrund wurden die Darstellungen im Änderungsbereich des Flächennutzungsplans von einer „Sonderbaufläche“ bzw. von einem „Industriegebiet“ in ein ‎‎„Gewerbegebiet“ geändert. ‎

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde der Bebauungsplan Nr. 4 Ka aus ‎den 1960er-Jahren neu aufgestellt, indem die o.g. Planungsziele auch auf Ebene der ‎verbindlichen Bauleitplanung umgesetzt werden. Damit der künftige Bebauungsplan Nr. 04.1 Ka ‎‎„Gewerbegebiet Ost/Henry-Everling-Straße“ gem. § 8 Abs. 2 BauGB als aus dem ‎Flächennutzungsplan entwickelt gilt, ist diese Planänderung erforderlich.‎

Lageplan zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Übersichtsplan Änderungsbereich

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 10.03.2015, Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 bis 7 BauGB
  • 20.05.2015 - 10.06.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 09.09.2015 - 18.09.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 25.09.2015 - 26.10.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 26.10.2017 - 13.11.2017, Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 2 (2) sowie § 4a (3) BauGB
  • 06.12.2017, Feststellungsbeschluss
  • 22.01.2018, Bekanntmachung Genehmigung Flächennutzungsplanänderung

Bezüge zu anderen Planverfahren