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04.1 Ka Gewerbegebiet Ost / Henry-Everling-Straße

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 ‎gemäß § 2 (1) BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4.1 Ka "Gewerbegebiet Ost / ‎Henry-Everling-Straße" beschlossen.‎

Das Gebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 Ka der Stadt Kamen vom ‎‎20.11.1964. ‎
Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 36 ha und liegt östlich und westlich der Henry-‎Everling-Straße. ‎

Das ca. 36 ha große Plangebiet wird begrenzt durch:‎
‎– das Gewerbegebiet Gutenbergstraße im Osten
‎– die Hochstraße B 233 im Westen,‎
‎– die Heerener Straße L 663 im Norden und ‎
‎– das Gewerbegebiet „Zollpost” im Süden.‎
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Plan ersichtlich‎.

Der Bebauungsplan Nr. 4 Ka setzt ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO in der Fassung von ‎‎1962 fest. Industriegebiete dienen nach § 9 Abs. 1 BauNVO in der Fassung von 1962 ausschließlich der Unterbringung von Gewerbebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, ‎die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO in der Fassung ‎von 1962 sind Gewerbebetriebe aller Art zulässig.‎

Die Stadt Kamen verfolgt für das Plangebiet die städtebauliche Zielsetzung, klassische Ge‎werbebetriebe, wie z. B. auch Handwerksbetriebe, produzierende Gewerbebetriebe und Büro- ‎und Verwaltungsgebäude anzusiedeln. Die Stadt beabsichtigt deshalb, das Gebiet als ‎Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO in der Fassung von 2013 festzusetzen. Zur Vorhaltung der ‎Flächen für klassische Gewerbebetriebe soll Einzelhandel ausgeschlossen werden. Im wei‎teren Planverfahren ist zu prüfen, ob sich der Einzelhandelsausschluss nur auf zentren- und ‎nahversorgungsrelevante Sortimente bezieht oder ein vollständiger Einzelhandelsausschluss ‎erfolgt. Der Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente ist aufgrund der ‎derzeitigen Entwicklungen in diesem Angebots- und Sortimentsbereich in der Kamener Innenstadt geboten. Auch Vergnügungsstätten sollen ferner zur Vorhaltung der Flächen für ‎Gewerbebetriebe und zur Vermeidung eines sog. Trading-down Effektes ausgeschlossen ‎werden.‎

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.12.2014 - 14.01.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 02.02.2015 - 16.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 09.09.2015 - 18.09.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 25.09.2015 - 26.10.2015, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 16.11.2015, Veränderungssperre
  • 26.10.2017 - 13.11.2017, Erneute Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) i. V. m. § 2 (2) sowie § 4a (3) BauGB
  • 06.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.01.2018, Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan

Bezüge zu anderen Planverfahren