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06.1 Ka - Zollpost

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 16.09.2014 ‎gemäß § 2 (1) BauGB die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6.1 Ka "Zollpost" be‎schlossen. ‎

Das Plangebiet befindet sich im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka ‎‎„Zollpost“. ‎

Das Plangebiet besitzt eine Größe von ca. 11 ha und wird begrenzt durch:‎
‎- die Unnaer Straße (B 233) im Westen,‎
‎- die BAB 1 im Süden sowie
‎- die Straße Zollpost.‎
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem beigefügten Plan ersichtlich.‎

Die Flächen innerhalb des Plangebiets des Bebauungsplanes Nr. 6 Ka „Zollpost” dienten ursprünglich der Ansiedlung von Betrieben der Gardinen- und Fertighausbranche und waren ‎entsprechend als Gewerbe- und Industriegebiet festgesetzt.‎

Auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Fassung der Baunutzungsverord‎nung von 1968 wurden nach Aufgabe des produzierenden Gewerbes innerhalb des Plangebiets großflächige Einzelhandelsbetriebe angesiedelt. Im Jahre 1989 erfolgte eine Neuaufstellung des Bebauungsplanes mit dem Ziel, eine planungsrechtliche Grundlage für die zwi‎schenzeitlich etablierten großflächigen Handelsbetriebe zu schaffen, die schon auf Basis der ‎zu diesem Zeitpunkt gültigen BauNVO 1977 nur noch innerhalb von Kerngebieten gem. § 7 ‎BauNVO oder Sondergebieten gem. § 11 BauNVO zulässig waren.‎
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Im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Kamen somit das ‎Ziel, unter Berücksichtigung der aktuellen Nutzungsänderungen im Bereich der Baumarktan‎gebote sowie der landesplanerischen Vorgaben eine im Hinblick auf die Versorgungsstrukturen der Stadt Kamen und der Nachbarkommunen verträgliche Nutzungskonzeption zu entwickeln, die die vorhandenen Nutzungen langfristig sichert und gleichzeitig städtebaulich ver‎trägliche Entwicklungsperspektiven für das Plangebiet eröffnet.‎

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 16.09.2014, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 10.12.2014 - 14.01.2015, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 02.02.2015 - 16.02.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren