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74 Ka - Gewerbegebiet Gutenbergstraße

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Neuordnung vorhandener gewerblicher Strukturen und der zukünftige Ausschluss unerwünschter Nutzungsarten.

Konkreter Anlass zum Erlass der vorliegenden Satzung ist die Veräußerung einer großen Gewerbeimmobilie an der Heerener Straße. Aufgrund der Nähe zum Wohngebiet und zur Pflegeeinrichtung “Volkermanns Hof” sowie zum Schulzentrum an der nördlichen Gutenbergstraße besteht erheblicher Regelungsbedarf. Durch die Neuregelung und den Ausschluss bestimmter Nutzungsarten sollen mögliche Konflikte bereits im Vorfeld minimiert und verhindert werden. Aufgrund der mangelnden Regelungstiefe des z.Zt. bestehenden Planungsrechtes auch für die anderen Flächen des derzeitigen Bebauungsplanes werden diese ebenso auf eine zeitgemäße, planungsrechtliche Basis gestellt. Die bestehenden Gewerbebetriebe werden durch die zukünftige Planung nicht beeinträchtigt.

Um diese Planungsabsichten zu sichern, und um nicht ggf. beantragte Bauvorhaben gem. § 30 BauGB genehmigen zu müssen, die die Durchführung der Planung erschweren bzw. verhindern, ist eine Veränderungssperre für den Planbereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 74 Ka “Gewerbegebiet Gutenbergstraße” zu erlassen worden.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 22.04.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.05.2008, Veränderungssperre
  • 11.06.2008 - 11.07.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 29.08.2013 - 30.09.2013, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 06.10.2014 - 06.11.2014, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 11.12.2014, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 21.04.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB