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73 Ka - Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung vom 12.02.2008 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 Ka „Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack“ gefasst.

Die an den Bebauungsplan östlich angrenzende Firma (Gülde Kaltwalzwerk GmbH) ist auf der Suche nach dringend benötigten Flächen für eine Betriebserweiterung, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden soll. Die Erweiterungskapazitäten auf dem bestehenden Betriebsgelände sind weitestgehend ausgeschöpft. Eine Verlagerung des Betriebsstandortes ist ökonomisch unrealistisch und aus Sicht der Stadt Kamen nicht wünschenswert.

Daher soll für die westlich angrenzende Fläche ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um notwendige Betriebserweiterungen am heutigen Standort realisieren zu können. Die Fläche wird z.Z. landwirtschaftlich genutzt. Zukünftig wird der Bereich obendrein von der bereits planfestgestellten „Verbindung L 663 – K 40n (Südkamener Spange)“, einer neuen Verbindungstrasse zwischen Dortmunder Allee und Westicker Straße, tangiert. Diese Neuplanung des Kreises Unna wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens berücksichtigt werden.

Im Flächennutzungsplan der Stadt Kamen aus dem Jahre 2004 ist die Fläche bereits im Vorgriff auf eine zukünftige Firmenerweiterung als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellt worden. Im Landschaftsplan Nr. 4 Raum Kamen-Bönen/Kreis Unna ist der westliche Teilbereich mit dem Entwicklungsziel „Wiederherstellung“ gekennzeichnet. Gemeint ist hiermit die Wiederherstellung der Körne als naturnahes Gewässer mit entsprechenden Uferfluren, Röhrichten, Ufergehölzen sowie Feucht- und Nasswiesen als Lebensraum und landschaftlicher Erlebnisraum Bachaue. Der Umbau der Körne wurde bereits abgeschlossen. Ein Eingriff in das neu erstellte Ökosystem Flusslandschaft wird nicht erfolgen.

Lageplan
Übersichtsplan

Anhänge

Ansprechperson

  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de
  • Frau Christin Palm, Telefon: 02307/148-2631, E-Mail: christin.palm@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 12.02.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.06.2008 - 11.07.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 02.12.2019 - 10.01.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 01.03.2021 - 01.04.2021, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB i.V.m. PlanSiG

Parallelverfahren