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00 Ka - "Probierplan"

Liebe Benutzerin, lieber Benutzer der Stadtplanungsseiten,
bei dem Bebauungsplan Nr. 00 Ka "Probierplan" handelt es sich um keinen "echten" Bebauungsplan der Stadt Kamen. Wir möchten Ihnen vielmehr anhand von Demodaten die möglichen Inhalte zu einem Bebauungsplan zeigen und erläutern.

Für diesen Plan haben wir den Verfahrensstand der Öffentlichkeitsbeteiligung gewählt. Normalerweise werden Bebauungspläne über einen Zeitraum von 4 Wochen nach ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich im Rathaus und auf den Seiten der Stadtplanung ausgelegt. Während diesen Zeitraumes haben Sie die Möglichkeit Anregungen und Bedenken zu dem Bebauungsplan vorzubringen. Im weiteren Verfahren wägt der Rat der Stadt Kamen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.

Bei diesem Bebauungsplan können Sie einfach mal ausprobieren wie Sie eine Stellungnahme über Internet abgeben könnten. Klicken Sie hierzu in den roten Rahmen rechts oben auf dieser Seite. Über eine Rückmeldung zu unserem Angebot auf den Seiten der Stadtplanung würden wir uns freuen.

Bei Fragen zu unserem Angebot steht Ihnen Herr Breuer (s.u.) gerne zur Verfügung. Den jeweiligen Ansprechpartner zu einem Bebauungsplan finden Sie immer unten auf der ersten Seite des Bebauungsplanes.

Bitte beachten Sie: nicht alle unter diesem Bebauungsplan aufgeführten Daten sind auch für jeden Bebauungsplan verfügbar. Sie werden aber immer einen Übersichtsplan, den zeichnerischen Teil und alle textlichen Festsetzungen finden.

Viel Vergnügen beim surfen !!

Ihr Fachbereich Planung und Umwelt

Öffentlichkeitsbeteiligung
Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(09.11.2023 - 17.01.2025)
titel
Übersichtsplan untertitel

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Unter dieser Rubrik finden sie den zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes, der einen wesentlichen Teil der Festsetzungen für das Plangebiet darstellt, u.a. überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Verkehrsflächen oder Art und Maß der möglichen baulichen Nutzung.

      Der zeichnerische Teil wird in der Regel noch durch textliche Festsetzungen ergänzt. Sowohl die zeichnerischen als auch die textlichen Festsetzungen sind nach dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Kamen Ortsrecht und als dieses bei Bauvorhaben zu beachten.

      An dieser Stelle können Sie ein Beispiel für einen rechtskräftigen Bebauungsplan der Stadt Kamen aufrufen.
      Bebauungsplan (PDF)
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Zu Bebauungsplänen gehören neben den zeichnerischen Festsetzungen, die Sie der Plandarstellung entnehmen können, i.d.R. auch textliche Festsetzungen, die darüber hinausgehende Regelungen z.B. zur Zulässigkeit von Nebenanlagen, vorgeschriebene Bepflanzungen oder die Behandlung des anfallenden Oberflächenwassers treffen.

      Ein Beispiel textlicher Festsetzungen für ein Wohngebiet finden Sie hier.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Die hier angebotene Legende erläutert die im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes verwendeten Planzeichen. Eine Legende ist in jeden Bebauungsplan integriert, jedoch nicht immer sichtbar, wenn Sie sich in den Plan hineinzoomen. Sie können hier die Legende in einem zusätzlichem Fenster öffnen und diese so immer im Blick haben. Klicken Sie einfach auf das unten stehende Wort "Legende".
      Legende
  • Begründung
    • Begründung mit Umweltbericht
      Zu jedem jüngeren Bebauungsplan gehört eine ausführliche Begründung, die u.a. im Detail Ziel und Zweck der Planung sowie Auswirkungen der Planung beschreibt. Bei älteren Bebauungsplänen ist die Begründung teilweise nur sehr knapp gefasst.

      Ein Beispiel für eine solche Begründung können Sie hier als PDF-Datei aufrufen.
      Begründung mit Umweltbericht
  • Links
    • Stadtplan/Luftbild
      Bei den jüngeren Bebauungsplänen und den Bebauungsplänen im Verfahren finden Sie hier einen Link zum Geodatenserver des Regionalverband Ruhr (RVR) an. Der RVR bietet im Internet sein Stadtplanwerk und Luftbilder für das ganze Ruhrgebiet blattschnittfrei an. Der Link hier ist jeweils so eingerichtet, dass ein angepasster Kartenausschnitt für den Bereich des Bebauungsplan aufgerufen wird.

      Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Ausschnitt beliebig verändern und so einen Eindruck von der räumlichen Lage des Baugebietes erhalten.

      Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" im neuen Fenster rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.
      Stadtplan/Luftbild
  • Inhalte
    • Angebot Kaufgrundstücke im Baugebiet
      In neuen Baugebieten werden die Wohnbaugrundstücke oft von der Stadt Kamen verkauft. Ist dies der Fall, finden Sie im Immobilienportal der Stadt Kamen detaillierte Exposés zu den angebotenen Grundstücken. Einen Link zum Immobilienportal der Stadt Kamen finden Sie dann hier.
      Baugrundstücke

Ansprechperson

  • Herr Matthias Breuer, Telefon: 02307 / 148 2630, E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 26.07.1995, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 01.06.2008 - 02.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.06.2008 - 05.06.2008, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 01.12.2008 - 29.11.2013, Bürgerbeteiligung
  • 18.03.2009 - 19.03.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.04.2011 - 07.04.2011, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 05.04.2011 - 07.04.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 01.10.2013 - 21.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.10.2013 - 16.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.10.2013 - 16.10.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 16.10.2013 - 31.12.2013, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 11.11.2014 - 01.01.2019, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 27.11.2014 - 30.11.2014, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB
  • 27.11.2015 - 29.11.2015, Beteiligung der Behörden gem. § 2 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (4) BauGB
  • 04.03.2020 - 05.03.2020, Beteiligung der Behörden gem. § 2 (2) und § 4 (2) BauGB i. V. m. § 4a (4) BauGB
  • 30.12.2020 - 25.12.2022, Bürgerbeteiligung
  • 09.11.2023 - 17.01.2025, Bürgerbeteiligung