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Satzung Lindenallee

Mit dieser Satzung wird ein Teilbereich an der Lindenallee als "im Zusammenhang bebauter Orteil" festgelegt. Nach § 34 BauGB ist in diesem Bereich ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grunsdstücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Übersichtsplan
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Anhänge

  • Plandarstellung
    • Satzungsplan
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  • Textliche Festsetzungen
    • Satzungstext
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      Satzungstext
  • Legende
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      Legende

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 26.03.1998, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 03.06.1998, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB