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68 Ka - Im Grund

Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Bestandssicherung städtebaulicher Strukturen. Des Weiteren soll eine an das bestehende Siedlungsbild angepasste, städtebaulich sensible Weiterentwicklung erfolgen, die auch in Zukunft eine Wohnqualität gewährleistet, die heutigen Bedürfnissen entspricht.

Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus mehreren Gründen:

Die Siedlung entstand in den Jahren 1930 und 1939 in zwei Bauabschnitten nach Entwürfen des Dortmunder Architekten Friedrich Goebel. Der Siedlungskomplex sollte ursprünglich bereits 1930 komplett mit 203 Mietgeschosswohneinheiten errichtet werden. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise und dem damit einhergehenden Niedergang der deutschen Wirtschaft konnten aber zunächst nur 112 Wohneinheiten realisiert werden. Diese konzentrierten sich auf den Kern der Siedlung, um den bereits seinerzeit als Kinderspielplatz angelegten Bereich zwischen den heutigen Straße „Im Grund“ und „Sommerweg“. 1939 wurde der Rest der Siedlung errichtet, d.h., die Häuserzeilen im südlichen Bereich der Fritz-Erler-Straße sowie die Baublöcke südlich des Nordrings.

Die Siedlung ist zwar im Laufe der Zeit einigen baulichen Veränderungen unterlegen (Kunststofffenster, Heizungsanlagen, Gauben etc.), sie hat aber dennoch erhebliche städtebauliche Qualitäten, die bis in die heutige Zeit ablesbar sind. Dieses drückt sich v.a. in dem seinerzeit auch konzipierten, geschlossenen Siedlungscharakter aus, der bis heute bewahrt blieb.

Das Westfälische Amt für Denkmalpflege begutachtete die Siedlung im März 2002 bzgl. ihres Denkmalwertes und kam zu dem Ergebnis, dass dieser aufgrund baulicher Veränderungen nicht gegeben sei. Allerdings schlägt das Westfälische Amt für Denkmalpflege vor, die Anlage als erhaltenswerte Bausubstanz i.S. des DSchG vor unachtsamen Umgang zu schützen, da ihre städtebauliche Qualität auch heute noch erkennbar geblieben ist.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Hier können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "Bebauungsplan (PDF)".
      Bebauungsplan (PDF)
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzungen
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Links
    • Stadtplan/Luftbild
      Hier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanausschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Ausschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.
      Stadtplan/Luftbild
  • Daten
    • Anlage zum Bebauungsplan: Lageplan verfüllter Bombentrichter
      In der Anlage sind punktuelle Flächen gem. § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet. Hierbei handelt es sich um Bombentrichter, die wahrscheinlich mit unbekanntem Material verfüllt worden sind.
      Anlage: Bombentrichter
    • Ratsvorlage für den Aufstellungsbeschluss
      Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat nach der Beratung in den zuständigen Fachausschüssen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka "Im Grund" beschlossen. Damit wurde das förmliche Verfahren eingeleitet.

      In der gleichen Sitzung wurde eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes beschlossen.

      Die entsprechenden Beschlussvorlagen können Sie hier einsehen.
      Weitere Plandateien
    • Niederschriften der Beratungen zum Aufstellungsbeschluss
      Hier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen zum Auftstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka "Im Grund".
      Niederschr. Aufstellungsbeschluss
    • Ratsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 9 - 1. Verlängeru
      Die für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 68 Ka "Im Grund" im Jahr 2002 beschlossene Veränderungssperre wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Kamen verlängert.

      Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.
      Vorlage Veränderungssperre Nr. 9
    • Niederschriften der Beratungen zur Veränderungssperre Nr. 9
      Hier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 9.
      Niederschr. Veränderungssperre Nr. 9
    • Ratsvorlage für die Veränderungssperre Nr. 9 - 2. Verlänger
      Die Veränderungssperre für den Bereich des Bebaungsplanes Nr. 68 Ka "Im Grund" wurde durch Beschluss des Rates der Stadt Kamen nochmals verlängert.

      Die entsprechende Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.
      Vorlage Veränderungssperre Nr. 9
    • Niederschriften der Beratungen zur Veränderungssperre Nr. 9
      Hier finden Sie Auszüge der Niederschriften über die Beratung aus den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt Kamen zur nochmaligen Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 9.
      Niederschr. Veränderungssperre Nr. 9
    • Gestaltungssatzung
      Gestaltungssatzung_B-Plan 68 Ka_inkl. Lagepläne
    • Bekanntmachung Gestaltungssatzung
      Bekanntmachung 29-2021 vom 07.12.2021

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 27.06.2002, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 02.09.2004, Bürgerbeteiligung
  • 02.05.2005 - 03.06.2005, Beteiligung gem. § 2(2) und § 4(1) BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3(2) BauGB
  • 15.03.2006 - 30.03.2006, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 22.06.2006, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 04.07.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB