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67 Ka - Schattweg

In der Stadt Kamen besteht Bedarf an verkehrsgünstig gelegenen, ausreichend großen und in Bezug auf den Immisionsschutz weitgehend konfliktfreien Gewerbeflächen zur Ansiedlung von Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben, die u.a. auch wegen ihres Flächenbedarfs nicht im Stadtzentrum untergebracht werden können. Die Planung stellt insgesamt zudem einen Beitrag zum Abbau des gesamtstädtischen Arbeitsplatzdefizits und zur Verbesserung der gewerblichen Struktur dar.

Das Plangebiet wird durch seine hervorragende Lage an der L 678 nahe der BAB-Anschlußstelle Kamen-Zentrum mit Anschluß an die A1 den Ansprüchen gerecht, die an einen attraktiven gewerblichen Standort gestellt werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung mehrerer Gewerbebetriebe zu schaffen, hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen hat am 23. 03. 2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 Ka „Schattweg“ beschlossen.

Darüber hinaus ist für eine geordnete städtebauliche Entwicklung die Einbeziehung einer Teilfläche des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka „Kamen Karree“, die als Mischgebiet und als Fläche für die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern festgesetzt ist, in den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 67 „Schattweg“ erforderlich.

Diese Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 Ka soll in Verfahrenseinheit mit der Auf-stellung des Bebauungsplanes Nr. 67 Ka „Schattweg“ erfolgen.

Übersichtplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
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  • Textliche Festsetzungen
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  • Begründung
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      Begründung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 23.03.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 15.04.2002 - 17.05.2002, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 04.07.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.08.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB