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49 Ka - Von-Galen-Straße

Das Plangebiet eignet sich aufgrund der günstigen Erschließungsmöglichkeiten und der Insellage in einer bereits vorhandenen Bebauung für die geplante Wohnnutzung. Im Hinblick auf die benachbarte Bebauung kann hier von einer sinnvollen Ergänzung des gegebenen Siedlungsgebietes gesprochen werden. Die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen im Siedlungsbereich Lüner Höhe erlauben eine weitere bauliche Verdichtung.

Das Baugebiet wird an die Straße „Lüner Höhe“ angebunden. Die Ver- und Entsorgung wird über vorhandene Einrichtungen abgewickelt.

Der Planbereich ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 36 Ka aus dem Jahre 1979 und sieht für den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 49 Ka im Wesentlichen eine Bebauung mit Wohngebäuden vor. Eine Bebauung ist bis heute nicht realisiert worden. Durch den neuen Bebauungsplan soll der Bereich einer aus heutiger Sicht zeitgemäßen städtebaulichen und architektonischen Entwicklung zugeführt werden. Es ist beabsichtigt die Fläche als „Allgemeines Wohngebiet“, für Doppel- und Reihenhäuser in max. 2-geschossiger Bauweise auszuweisen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen am 23. 03. 2000 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49 Ka „von – Galen - Straße“ beschlossen. Nach Erlangen der Rechtskraft werden für den Planbe-reich die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 36 Ka aufgehoben.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

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      Begründung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 23.03.2000, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 08.07.2002 - 09.08.2002, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 14.11.2002, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.12.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB