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18 Ka-HW - Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung

Der im beigefügten Lageplan dargestellte Planungsraum liegt im Bebauungsplan Nr. 1 Ka-HW und ist hier als „reines Wohngebiet“ gekennzeichnet. Vorrangiges Ziel der Aufstellung ist die Bestandssicherung städtebaulicher Strukturen. Des Weiteren soll eine an das bestehende Siedlungsbild angepasste, städtebaulich sensible Weiterentwicklung erfolgen, die auch in Zukunft eine Wohnqualität gewährleistet, die heutigen Bedürfnissen entspricht.

Die konkrete Planungserfordernis ergibt sich aus mehreren Gründen: Die zur Zeit der THS gehörende Siedlung ist zwar im Laufe der Zeit einigen wenigen bau-lichen Veränderungen unterlegen, sie hat aber dennoch erhebliche städtebauliche Qualitäten, die bis in die heutige Zeit ablesbar sind. Dieses drückt sich v.a. in dem seinerzeit konzipierten, geschlossenen Siedlungscharakter mit einem großen Freiflächenanteil aus, der bis heute bewahrt blieb.

Die THS will als Eigentümerin der Siedlung diese privatisieren und entsprechend veräußern. Um unerwünschten städtebaulichen Entwicklungen, die möglicherweise mit einer Veräußerung einhergehen, vorzubeugen, ist es daher notwendig, bereits frühzeitig Maßnahmen zum Erhalt der städtebaulichen Qualität der Siedlung zu ergreifen. Der o.a. Bebauungsplan ist hierbei das geeignete Instrument, den Erhalt des Siedlungscharakters sowie eine behutsame Weiterentwicklung langfristig zu gewährleisten.

 Für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wurde eine Gestaltungssatzung erlassen, die bereits rechtskräftig ist. In der Gestaltungssatzung werden Vorgaben u.a. zur Fassadengestaltung, Fenstern, Dächern Einfriedungen und Vorgärten getroffen.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Hier können Sie den Bebauungsplan Nr.18 Ka-HW "Hans-Böckler-Straße/THS-Siedlung" aufrufen.
      Bebauungsplan (PDF)
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich hier die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Links
    • Stadtplan/Luftbild
      Hier erhalten Sie über den Geodatenserver des Regionalverbandes Ruhr einen Stadtplanausschnitt für den Bereich des Bebauungsplanes. Der Stadtplan wird in einem neuem Fenster geöffnet. Mit den Navigationswerkzeugen können Sie den Ausschnitt beliebig verändern. Durch Auswahl der Registerkarte "Luftbild" rechts oben erhalten Sie ein aktuelles Luftbild für den gewählten Kartenausschnitt.
      Stadtplan/Luftbild
  • Gestaltungssatzung
    • Text Gestaltungssatzung
      Satzungstext der Gestaltungssatzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 18 Ka-HW.
      Text Gestaltungssatzung
    • Gestaltungshandbuch
      Das Gestaltungshandbuch erläutert die zu beachtenden Festsetzungen der Gestaltungssatzung für die Hans-Böckler-Siedlung. Es soll die getroffenen Regeln mit Hilfe von Beispielen und weitergehenden Erläuterungen verdeutlichen.
      Gestaltungshandbuch (PDF)
  • Baumschutzsatzung
    • Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen
      Für das Gebiet der Stadt Kamen gibt es eine Baumschutzsatzung, die auch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zu beachten ist. Diese Satzung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.
      Baumschutzsatzung (PDF)
  • Weiter Informationen zum Bebauungsplan
    • Präsentation Bürgerversammlung
      Hier können Sie die von der Stadt Kamen gezeigte Präsentation aus der Bürgerinformationsveranstaltung am 25.10.2007 im Bürgerhaus Heeren aufrufen.
      Präsentation Bürgerversammlung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 08.12.2005, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 30.09.2008 - 31.10.2008, Beteiligung nach §4 (2) BauGB gem. §13 (2) Nr.3 BauGB i. V. m. §13a (2) Nr.1 BauGB
  • 24.11.2008 - 30.12.2008, Öffentliche Auslegung gem. §3 (2) BauGB i. V. m. §13 (2) Nr.2 BauGB
  • 29.04.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.05.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB