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30 Ka-Me - Bramweg

Der Planbereich liegt in seiner Gesamtheit im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3 Ka-We. Dieser Bebauungsplan, der mit Veröffentlichung am 9.7.1965 rechtsverbindlich wurde, entspricht nicht mehr den heutigen städtebaulichen Vorstellungen. Die Überplanung des Geländes erfolgte aufgrund von eingehenden Erörterungen und Beratungen in den Fachgremien, bei denen man zu dem Ergebnis kam, daß eine Neuausweisung
im Bebauungsplanverfahren vorzunehmen ist. Möglichen Rechtsunsicherheiten, die bei einem Änderungsverfahren auftreten könnten, sollte durch die Neuausstellung vorgebeugt werden.

Ein Teil der Anlieger und Grundeigentümer im Umfeld des Bramweges sind an die Stadt Kamen herangetreten und haben eine Änderung der Festsetzungen beantragt. Die Anträge beinhalten eine verkehrsgerechte Erschließung mit einem Wende-platz sowie eine wirtschaftliche und städtebauliche Erschließung.

Die Ausweisung dieses Geländes als Wohnbaugebiet wurde notwendig, da die Nachfrage nach Bauland zur Errichtung von ein- und zweigeschossigen Wohnhäusern im Raum Methler durch die hier ansässigen Bürger stark gestiegen ist. Da die vorhandene Bebauung an den angrenzenden Straßen eine gute Bausubstanz darstellt, wird diese durch Baugrenzen festgeschrieben.

Die innere Erschließung des Plangebietes ist als verkehrsbe-ruhigte Zone vorgesehen. Es ist geplant, Stellplätze zu kleinen Gruppen zusammenzufassen und die Fahrbahn durch wechselnde Querschnitte, Verengungen und Fahrbahnverschwenkungen sowie durch Busch- und Baumanpflanzungen beruhigt darzustellen. Die Fahrbahn wird als eine gemischte Fußgängerstraße ausgebildet.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
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      PDF-Plan
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den wichtigsten Planzeichen aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
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      Begründung
  • Daten
    • Gestaltungsvorschriften
      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Gestaltungsvorschriften erlassen worden. Diese können Sie als PDF-Datei hier aufrufen.
      Gestaltungsvorschriften

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 23.08.1984, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.12.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren