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06 Ka 1. Änd. - Zollpost

Der Bebauungsplan Nr. 6 Ka „Zollpost“, in dem der Änderungsbereich liegt, ist seit 1993 rechtskräftig. Der Plan setzt für den Änderungsbereich das Sondergebiet „B“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ und einer max. Verkaufsfläche von 11.000 m² fest. Festsetzungen zur Begrenzung des zentrenrelevanten Randsortimentes gibt es nicht. In diesem Gebiet befindet sich z.Z. entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes seit über 25 Jahren ein Einrichtungshaus.

In einem sehr intensiven Zielfindungsprozess hat sich heraus gestellt, dass die notwendige Modernisierung und Erweiterung des Möbelhauses auf dem derzeitigen Standort im Gewerbegebiet „Zollpost“ auf Grund fehlender Flächenverfügbarkeit nicht zu realisieren ist, sondern nur innerhalb des Gewerbegebietes „Kamen Karree“.

Mit Blick auf die Realisierung dieser Planung ist eine Direktverlagerung der zur Zeit im Sondergebiet „B“ vorhandenen Baurechte für ein Einrichtungshaus in das „Kamen Karree“ erforderlich. Ein parallel geführtes Bauleitplanverfahren für das „Kamen Karree“ trägt diesem Erfordernis ebenfalls Rechnung.

In diesem Zusammenhang wird für den Bebauungsplan Nr. 6 Ka bzw. für das Sondergebiet „B“ eine Änderung dieser Festsetzung erforderlich, um sicher zu stellen, dass eine nicht mehr zielgerichtete und städtebaulich unverträgliche Ausnutzung von Baurechten unterbleibt. Die im Änderungsbereich vorhandene, ca. 3,5 ha große Fläche mit der Ausweisung „Sondergebiet“ und der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“ wird daher bedarfsorientiert teilweise in ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Baumarkt/-Baustoffhandel/Gartencenter“ und teilweise in ein „Gewerbegebiet“ umgewandelt.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
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      Dieser Plan zeigt nur den Änderungsbereich. Die Festsetzungen für den übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes finden Sie, wenn Sie unter "rechtskräftige Bebauungspläne" 06 Ka - Zollpost auswählen.
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Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 30.08.2003, Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a (1) Satz 2 Nr. 1 BauGB
  • 19.01.2004 - 20.02.2004, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i. V. m. § 2 (2) sowie § 4 (2) BauGB
  • 25.03.2004, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.03.2004, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren