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04 Ka-HW - Südfeld

Bebauungsplan Nr. 4 Ka-HW für den Bereich zwischen Werver Mark und Stadtgrenze im Ortsteil Kamen-Heeren-Werve

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 29.04.1982 beschlossen, für den o.g. Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Es ist vorgesehen, dieses Gelände, das noch landwirtschaftlich genutzt wird, in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln.

Die Ausweisung dieses Geländes als gewerbliche Baufläche wird notwendig, da auf der Schachtanlage Monopol in Kamen die Förderung eingestellt worden ist. Durch diese Stillegung erfährt die Stadt Kamen eine wesentliche Strukturänderung im Bereich des Arbeitsfaktors. Mit Schließung der Zeche Monopol verliert die Stadt Kamen den letzten Untertagebetrieb. Wenn der Anschluß an das Wachstum der Gesamtwirtschaft nicht verloren gehen soll,
ist die Neuausweisung dieses Gewerbegebietes dringend erforderlich.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".
      Bebauungsplan (PDF)
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den wichtigsten Planzeichen aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Daten
    • Gestaltungsvorschriften
      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Gestaltungsvorschriften erlassen worden. Diese können Sie als PDF-Datei hier aufrufen.
      Gestaltungsvorschriften

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 12.02.1985, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.08.1985, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB