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05 Ka-HW - Eichengrund

Bebauungsplan Nr. 5 Ka-HW der Stadt kamen für den Bereich zwischen Zechenbahn und Pröbstingholz.

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.11.1971 die Aufstellung eines Bebauungsplanes gem. § 30 BBauG für den oben näher bezeichneten Bereich beschlossen.

Die Ausweisung dieses Geländes wurde notwendig, da die Nachfrage nach Bauland zur Errichtung von Wohnbauten stark gestiegen ist und das stetige Anwachsen der Bevölkerung die Schaffung von neuem Wohnraum erforderlich macht. Entlang der Rosenstraße sind die Grundstücke zum Zwecke des Immissionsschutzes als Grünflächen und Kinderspielplätzen ausgewiesen.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".
      Bebauungsplan (PDF)
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den wichtigsten Planzeichen aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 29.03.1973, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 01.09.1974, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB