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02 Ka-HW - Mittelstraße/Westfälische Straße

Die Zechenkolonie in Kamen-Heeren-Werve hat ein Alter zwischen 6o und 9o Jahren. Die Siedlungshäuser erfüllen nicht die Mindestanforderungen an heutige Wohnverhältnisse.

Das Ergebnis der durchgeführten vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 4 Städtebauförderungsgesetz hat gezeigt, daß es dringend notwendig ist, die Siedlungsstruktur und die baulichen Substanzen zu verbessern. Des weiteren ist es erforderlich, eine angemessene Infrastrukturausstattung zu schaffen. Es fehlen insbesondere Kinderspielplätze. Als Ergänzung der vorhandenen Einzelhandelsgeschäfte ist die Errichtung eines kleinen Geschäftszentrums im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 2 Ka-HW vorgesehen.

Gleichzeitig mit der Durchführung der Erneuerungsmaßnahmen soll die Eigentumsbildung für breite Bevölkerungsschichten durch Schaffung privatisierungsfähiger Einzelobjekte erreicht werden.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan
      Nachfolgend können Sie sich den Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen. Bitte klicken Sie hierzu auf "PDF-Plan".
      Bebauungsplan (PDF)
  • Textliche Festsetzungen
    • Textl. Festsetzungen
      Sie können sich die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Textl. Festsetzung
  • Legende
    • Legende
      Zur besseren Lesbarkeit können Sie hier separat eine Legende mit den wichtigsten Planzeichen aufrufen.
      Legende
  • Begründung
    • Begründung
      Sie können sich die Begründung zum Bebauungsplan als PDF-Datei anzeigen lassen.
      Begründung
  • Daten
    • Gestaltungsvorschriften
      Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind Gestaltungsvorschriften erlassen worden. Diese können Sie als PDF-Datei hier aufrufen.
      Gestaltungssatzung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 15.06.1978, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 30.12.1978, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB