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55 Ka - Kamener Knapp 1. Änderung

Das Bebauungsplangebiet "Kamener Knapp" liegt im Nordwesten des Stadtgebietes. Es erstreckt sich über die jetzige landwirtschaftliche Brachfläche zwischen der Weddinghofer Straße und den Straßen "Auf der Kuppe", "Auf dem Berge" und "Kamener Knapp" und bezieht einen Grundstücksstreifen nördlich der Straße "Auf dem Anger" ein.

Durch die Änderung und Ergänzung soll das Gebiet einer geordneten, der Umgebung angepaßten Bebauung zugeführt werden. Der bislang rechtskräftige Bebauungsplan setzt im wesentlichen eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 0,5 fest. Diese Dichtewerte können jedoch aufgrund der einge-schränkten überbaubaren Grundstücksflächen nicht erreicht werden. Die Dachform sowie die Dachneigung werden durch Gestaltungsvorschriften festgesetzt. Im Süden des Plangebietes an der Weddinghofer Straße ist ein Baugrundstück für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kirche und kirchliche Einrich-tungen" festgesetzt. Diese Nutzung wird inzwischen für nicht mehr erforderlich gehalten, da die kath. Kirchengemeinde ihre ursprünglichen Nutzungsabsichten, ein kirchliches Gemeindezentrum für den Wohnbaubereich Lüner Höhe zu errichten, aufgegeben hat.

Trotz bereits gesicherter Erschließung konnte die geplante Bebauung bislang nicht realisiert werden. Die Umsetzung der festgesetzten großzügigen Bauweise erschien bislang keinem Investor tragbar. Gleichwohl besteht in Kamen eine steigende Nachfrage sowohl nach Mietwohnungen als auch nach Baugrundstücken für Einfamilienhäuser.

Übersichtsplan
Übersichtsplan

Anhänge

  • Plandarstellung
    • Bebauungsplan, 1. Änderung
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      Die 1. Änderung umfasst den gesamten Panbereich. Dieser Plan zeigt somit das aktuell gültige Baurecht.
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    • Textl. Festsetzungen
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      Textl. Festsetzung
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  • Begründung
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      Begründung

Ansprechperson

  • Herr Andreas Dörlemann, Telefon: 02307/148-2634, E-Mail: andreas.doerlemann@stadt-kamen.de
  • Frau Gabriela Dag, Telefon: 02307/148-2637, E-Mail: gabriela.dag@stadt-kamen.de

Verfahrensschritte

  • 25.04.1996, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 02.08.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB