Sie sind hier: / Startseite / Bauen, Verkehr und Umwelt / Bauen und Wohnen / Bebauungspläne

Bebauungsplan

Nr. 125 -Kaarst- Kampstraße/ / Lange Hecke

Mit der Aufstellung Bebauungsplan Nr. 125 "Kampstraße / Lange Hecke" -Kaarst- wird das Ziel verfolgt, das Gebiet durch vereinzelte Nachverdichtungen zu einem homogenen Baugebiet in der Gebietsform eines Allgemeinen Wohngebietes zu entwickeln und den Bestand sicherzustellen.

 

Der Planentwurf mit Entwurfsbegründung kann in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 28.04.2024 auf der Internetseite der Stadt Kaarst (www.kaarst.de) unter Bauen, Verkehr und Umwelt / Bebauungspläne / Aktuelle Bürgerbeteiligungen bzw. der Internetseite www.o-sp.de/kaarst/beteiligung von jedermann eingesehen werden.

Zusätzlich kann der Planentwurf mit Entwurfsbegründung

im Foyer der Verwaltungsdienstelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst

in der Zeit vom 15.04.2024  bis einschließlich 28.04.2024 von

Montag bis Freitag                   von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag                              von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

und nach Terminvereinbarung von jedermann eingesehen werden.

Termine können unter der Emailadresse stadtplanung@kaarst.de bzw. der Telefonnummer 02131. 987-845 vereinbart werden.

 

Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 15.04.2024  bis einschließlich zum 28.04.2024 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme im Beteiligungsportal über die vorgenannten Internetseiten wird insbesondere hingewiesen.

Zudem können Stellungnahmen auf der Verwaltungsdienststelle Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst nach vorheriger Terminvereinbarung unter den oben genannten Kontaktdaten auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anna Poll, Telefon: 02131. 987-843, E-Mail:

Verfahrensschritte

  • 10.02.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.04.2024 - 28.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Bauleitpläne

Service

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie das kostenlose Programm Acrobat Reader der Firma Adobe.