Bebauungsplan
Nr. 113 -Büttgen- Commerhof (Teilbereich A2)
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 113, Teil A2 “Commerhof“ -Büttgen- wird das Ziel der Realisierung einer voraussichtlich 5-gruppigen Kita, der Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes für besondere Wohnformen, der planerischen Festsetzung eines Grünzuges sowie die Festsetzung von Verkehrsflächen zur Erschließung des Gesamtgebietes verfolgt.
Der Planentwurf mit Entwurfsbegründung kann
im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst
in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich zum 18.03.2022 von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine vorherige Besuchsanmeldung (Terminvereinbarung) sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS, medizinische Maske) erforderlich.
Termine können online auf der Seite der Stadt Kaarst > Bauen, Verkehr und Umwelt > Infobüro Bauen > Online-Terminvereinbarung (https://www.kaarst.de/bauen-verkehr-und-umwelt/bauen-und-wohnen/infobuero-bauen/terminvergabe-infobuero-bauen) oder unter den Telefonnummern 02131. 987-853 oder 987-884 bzw. der Mailadresse infobuero.planen-bauen@kaarst.de vereinbart werden.
Aktuelle Einschränkungen („3G-Regelung“, Personenzahl o. Ä.), welche gegebenenfalls aufgrund der Zugangsbeschränkung bestehen, können unter den vorgenannten Kontaktdaten erfragt werden.
Zusätzlich können die Vorentwürfe der Planzeichnung und der Begründung des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum von außen neben dem Haupteingang (nicht barrierefrei!) zum Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 07.03.2022 bis einschließlich zum 18.03.2022 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden.
Zudem können Stellungnahmen im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 nach vorheriger Terminvereinbarung (online bzw. unter den oben genannten Kontaktdaten) auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Ansprechpartner
- Frau Liridona Shala, Telefon: 02131 987-843, E-Mail: liridona.shala@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 16.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 07.03.2022 - 18.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Parallelverfahren
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem
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