Bebauungsplan
Nr. 112 -Büttgen- August-Thyssen-Straße/Bruchweg
Der Bebauungsplan Nr. 112 "August-Thyssen-Straße/Bruchweg" -Büttgen- verfolgt das städtebauliche Ziel, die vorhandene gewerbliche Nutzung neu zu ordnen und die Voraussetzungen zur Ansiedlung hochwertiger Gewerbe- und Dienstleistungen zu schaffen. Gleichzeitig sind Regelungen zum Einzelhandel und zu den Vergnügungsstätten durch verbindliche Festsetzungen zu treffen.
Der Planentwurf mit Entwurfsbegründung kann
im Infobüro Planen und Bauen im Rathaus Büttgen
in der Zeit vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 von
Montag bis Freitag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
nach Vereinbarung von jedermann eingesehen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine vorherige Besuchsanmeldung (Terminvereinbarung) sowie das Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske (MNS, medizinische Maske) erforderlich.
Termine können online auf der Seite der Stadt Kaarst > Bauen, Verkehr und Umwelt > Infobüro Bauen > Online-Terminvereinbarung (Terminvergabe - hier klicken) oder unter den Telefonnummern 02131. 987-853 oder 987-884 bzw. der Mailadresse infobuero.planen-bauen@kaarst.de vereinbart werden.
Aktuelle Einschränkungen („3G-Regelung“, Personenzahl o. Ä.), welche gegebenenfalls aufgrund der Zugangsbeschränkung bestehen, können unter den vorgenannten Kontaktdaten erfragt werden.
Zusätzlich können die vorgenannten Unterlagen zum Entwurf des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum von außen neben dem Haupteingang bzw. im Eingangsbereich zum Foyer (nicht barrierefrei!) zum Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 in 41564 Kaarst eingesehen werden.
Stellungnahmen zur Planung können gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom 03.01.2022 bis einschließlich 04.02.2022 bei der Stadtverwaltung Kaarst abgegeben oder an diese übermittelt werden.
Zudem können Stellungnahmen im Rathaus Büttgen, Rathausplatz 23 nach vorheriger Terminvereinbarung (online bzw. unter den oben genannten Kontaktdaten) auch mündlich zur Niederschrift vorgetragen werden.
Ansprechpartner
- Frau Sibylle Müller de Calvo, Telefon: 02131. 987-839, E-Mail: sibylle.muellerdecalvo@kaarst.de
Verfahrensschritte
- 19.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
- 03.01.2022 - 04.02.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Anhänge
Bauleitpläne
Service
Hinweise
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit der bzw. dem
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