Bebauungsplan

Nr. A 51 "Lindenallee III"

Ursprünglich verlief durch das Plangebiet die tektonische Störzone ‚Jülich D‘, die nicht bebaut werden durfte und deshalb im Bebauungsplan Nr. 55 als öffentliche Grünfläche festgesetzt wurde. Aufgrund von Veränderungen der Oberfläche ist diese tektonische Störung nach Auskunft der RWE Power AG nicht mehr aktiv und kann demnach bebaut werden. Daraus ergeben sich neue Planungsmöglichkeiten für das Plangebiet, weshalb der ursprüngliche Bebauungsplan Nr. 55 ‚Lindenallee‘ in diesem Bereich geändert werden soll.
Durch eine verbesserte Ausnutzung und Bebauung der Fläche soll im Gegensatz zum Ursprungsbebauungsplan mehr Wohnraum geschaffen werden, um die anhaltende Nachfrage nach Bauflächen und Wohnraum innerhalb der Stadt Jülich zu befriedigen.
Planungsziel ist die Entwicklung eines innerörtlichen Quartiers, das vornehmlich dem Wohnen dienen soll, im südlichen Teilbereich aber auch die Ansiedlung von Dienstleistung und nicht störendem Gewerbe ermöglichen soll. Das Quartier soll mit einem hohen städtebaulichen Qualitätsstandard und einer hohen Wohnqualität errichtet werden. Dabei sollen verschiedene Wohntypologien vorgesehen werden, wie Miet- und Eigentumswohnungen, freistehende Einfamilienhäuser und Tiny-Häuser.

 

Ansprechperson

  • Frau Angela Jumpertz, Telefon: 02461/63-257, E-Mail: ajumpertz@juelich.de
  • Herr Arnold Heidt, Telefon: 02461/63-261, E-Mail: aheidt@juelich.de

Verfahrensschritte

  • 27.03.2023, Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1, 2 und 13a BauGB
  • 15.05.2023 - 23.06.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

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