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Stadtplanung

Flächennutzungsplan

JU_FNP_B7 Flächennutzungsplan der Gemeinde Jüchen, 7. Berichtigung, Bereich Freifläche zwischen "von-Werth-Straße" und der Straße "Zum Regiopark"

Die vom Rat der Gemeinde Jüchen in seiner Sitzung am 05.07.2018 beschlossene 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 042 „Umsiedlung Holz“ -Bereich Freifläche zwischen „von-Werth-Straße“ und der Straße „Zum Regiopark“ ist mit der Bekanntmachung vom 05.09.2018 in Kraft getreten. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Wege der Berichtigung angepasst, indem anstelle der bisherigen Darstellung „Gemischte Baufläche“ künftig eine „Wohnbaufläche“ dargestellt wird. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.


Verfahrensschritte

Ansprechperson

  • Klaus-Dieter Hützen

Planunterlagen

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