Stadtplanung
Flächennutzungsplan
JU_FNP_22 Flächennutzungsplan der Stadt Jüchen, 22. Änderung - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie"
Planungsziel der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen auf Basis des "Gesamträumlichen Plankonzeptes zur Darstellung von Windenergiekonzentrationszonen" auf geeigneten Flächen. Hierbei sollen diese Flächen gebündelt und damit zugleich in anderen Bereichen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) ausgeschlossen werden.
Verfahrensschritte
- 22.03.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst am
- 25.04.2018 - 08.06.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
- 04.07.2018, Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht am
- 05.07.2018 - 10.08.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
- 22.03.2019 - 10.05.2019, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
- 28.03.2019 - 10.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
- 04.07.2019, Abschließender Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung
- 20.08.2019, Genehmigung Flächennutzungsplan § 6 BauGB
- 02.10.2019, Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung (Wirksamkeit)
Ansprechperson
Planunterlagen
- Bekanntmachungstext
- Zusammenfassende Erklärung
- Abwägungsergebnisse
- Plandarstellung
- Begründung
- Gutachten