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Stadtplanung

Flächennutzungsplan

JU_FNP_28 Flächennutzungsplan der Stadt Jüchen, 28. Änderung "Bürgerhaus Gierath/Gubberath, Gubberather Straße"

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Bürgerhauses.

Zur Förderung des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in der Dorfgemeinschaft Gierath-Gubberath, der Vereinstätigkeit, der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit und der Traditionspflege ist der Bau eines Bürgerhauses mit angrenzendem Schützenplatz an der Gubberather Straße geplant. Das neue Gebäude soll Belebungs- und Impulsgeber für die Stadt Jüchen und vor allem die Dörfer Gierath und Gubberath werden. Als Mittelpunkt des gemeinschaftlichen Lebens, der traditionellen Feste und Veranstaltungen kann es einen positiven Beitrag zu einer aktiven Dorfgemeinschaft leisten.

Da die örtlichen Gegebenheiten die Errichtung eines Bürgerhauses in der Ortsmitte Gieraths insbesondere aus schalltechnischen Gesichtspunkten nicht zulassen, bietet die Konzentration von Bürgerhaus und Schützenplatz an der Gubberather Straße die Chance, einen zentralen Platz für verschiedene dörfliche Aktivitäten zu schaffen.

 

 


Verfahrensschritte

  • 17.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB gefasst am
  • 18.12.2020, Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht am
  • 21.12.2020 - 05.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 04.01.2021 - 05.02.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 31.03.2021 - 07.05.2021, Behördenbeteiligung gem. § 4 (2) BauGB
  • 06.04.2021 - 07.05.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.05.2021 - 21.06.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 23.06.2021, Abschließender Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung
  • 24.09.2021, Genehmigung Flächennutzungsplan § 6 BauGB
  • 19.10.2021, Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung (Wirksamkeit)

Ansprechperson

  • Klaus-Dieter Hützen
  • Saskia Schrade

Planunterlagen

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