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Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.
Für das Plangebiet wurde bereits in den Jahren 2005 bis 2006 die 1. förmliche Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 15 durchgeführt. Eine Umsetzung des Bebauungsplanes hat jedoch nicht stattgefunden, da es nicht zum Abschluss eines Erschließungsvertrages gekommen ist.
Zwischenzeitlich besteht ein erneutes Interesse an der Überplanung der Fläche, wobei das damalige städtebauliche Konzept grundlegend geändert werden soll. Perspektivisch soll auf der Fläche weiterhin eine Wohnbebauung vorgesehen werden. Diesbezüglich wurden die öffentlichen Verkehrsflächen sowie die überbaubaren Flächen entsprechend angepasst. Die Dichte der Bebauung wurde auch aufgrund damaliger Beschwerden aus der Nachbarschaft deutlich reduziert. Geplant ist die Errichtung von 12 freistehenden Wohnhäusern, die durch einen Stichweg erschlossen werden. Darüber hinaus wurde in einem Verkehrsgutachten die Verträglichkeit der Maßnahme nachgewiesen.