Die Stadt Iserlohn möchte einen eigenständigen "Sachlichen Teilplan Windenergie" aufstellen, um die Zulässigkeit von Windenergieanlagen zu steuern. Um geeignete Flächen für die Windenergie im Stadtgebiet zu ermittelt, wird von einem unabhängigen Gutachter eine Potenzialflächenanalyse durchgeführt. Diese liegt im Entwurf vor und bildet die Grundlage für die frühzeitige Beteiligung.
Termin | Verfahrensschritt |
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11.12.2018 | Einleitungsbeschluss gem. § 2 (1 ) BauGB |
19.12.2022 - 10.02.2023 | Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB |