Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bebauungsplan Nr. 122 - 3. Änderung - Lössel / Kühlenberg im Stadtteil Lössel

Der seit dem 20.07.1996 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 122 “Lössel - Kühlenberg” soll im Bereich der Flurstücke 1196 und 1125 (tlw.), der Flur 5, der Gemarkung Lössel geändert werden.

Der Bebauungsplan Nr. 122 setzt für den Bereich eine Wohnbaufläche hinter einem entlang der Straße „Kühlenberg“ verlaufenden Stellplatzstreifen fest. Die geplante Anordnung der öffentlichen Stellplätze führt zu einem ungünstigen Zuschnitt der dahinterliegenden Grundstücksfläche und behindert damit die Ausnutzung der Baulandfläche. Bei einer Verlegung der Stellplätze in nördlicher Richtung kann eine Flexibilität in der Aufteilung und Bebaubarkeit der Wohnbaufläche erreicht werden.
Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung für eine Neuaufteilung der Fläche ist die Änderung des Bebauungsplans.

Übersicht Verfahrensstand:

Termin Verfahrensschritt
22.09.2015 Aufstellungsbeschluss gem. § 13 a BauGB
17.02.2016 - 18.03.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
22.02.2016 - 07.03.2016 Bürgerinformation gem. § 13a Abs. 3 BauGB
24.05.2016 Beschluss zur öffentlichen Auslegung
08.06.2016 - 11.07.2016 Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
16.06.2016 - 18.07.2016 Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
04.10.2016 Satzungsbeschluss gem. § 7 GO NW i.V.m. § 86 BauO NRW
16.11.2016 Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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