Im Bereich östlich des Holzweges soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Bereich ist im rechtsverbindlichen Beauungsplan Nr. 180 "Roden / Holzweg" als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Extensiv genutzte Streuobstwiese" festgesetzt. Die Fläche soll künftig für Wohnbauzwecke genutzt werden.Die planungsrechtliche Grundvoraussetzung zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.331 - Roden/Holzweg -.
Die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verbundenen Zielvorstellungen werden in der Begründung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargelegt.