Sonstige Planungen
Kommunaler Wärmeplan -Zwischenbericht- Bestandsanalyse
Die „Wärmewende“ ist einer der zentralen Bausteine zur Dekarbonisierung, denn Deutschlands Endenergieeinsatz dient zu mehr als der Hälfte der Bereitstellung von Wärme. In Privathaushalten sind es fast ¾. Dies erfolgt nach wie vor überwiegend mit fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas und Heizöl.
Deutschland hat sich mit dem Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Mit dem Wärmeplanungsgesetz hat der Bund 2023 den Rahmen für die „Energiewende“ im Wärmebereich gesteckt. Da die Wärmeversorgung lokal und vergleichsweise „kleinteilig“ erfolgt, ist die Organisation der Wärmewende eine lokale Aufgabe, die den Kommunen zufällt.
In dem hier veröffentlichten Zwischenbericht wurde zunächst die aktuelle Versorgungssituation, gemeinsam mit den lokalen Energieversorgern und den Unternehmen, analysiert. Im Anschluss werden Potentiale und Ausbaupfade ermittelt.
Ansprechperson
- Frau Nadine Dirksmeyer, 05451 931-6541, Nadine.Dirksmeyer@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 14.06.2023, Beschluss des Rates
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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