Stadt Ibbenbueren

Satzung

Stellplatzsatzung

Der Rat der Stadt Ibbenbüren hat in seiner Sitzung am 9. Dezember 2021 die öffentliche Auslegung eines Neuentwurfes der Stellplatzsatzung beschlossen.

Inhalt dieser Satzung ist die Festlegung der notwendigen Stellplätze für Autos und Abstellplätze für Fahrräder bei der Errichtung oder wesentlicher Änderung von baulichen Anlagen. Auch zur Anzahl der erforderlichen Plätze, zum Standort, der Größe und Beschaffenheit dieser Stellplätze werden Regelungen getroffen.

Der Satzungsentwurf wird gem. § 3 (1) und (2) des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) vom 20.05.2020 in der zurzeit gültigen Fassung
in der Zeit vom 31. Januar 2022 bis 1. März 2022
auf dieser Internetseite veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Ibbenbüren beispielsweise per E-Mail, online auf dieser Internetseite, schriftlich abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden. Auch sind Termine zur Beantwortung von Fragen nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05451/931-7117, Herr Borgmann) möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Stellplatzsatzung unberücksichtigt bleiben können.

 

 

Ansprechperson

  • Herr Karl-Ludwig Borgmann, 05451 931-7117, karl-ludwig.borgmann@ibbenbueren.de

Planunterlagen

Verfahrensschritte

  • 09.12.2021, Offenlegungsbeschluss
  • 31.01.2022 - 01.03.2022, Öffentliche Auslegung