Veränderungssperre
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" , Aufstellung
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre existiert derzeit kein Bebauungsplan. Das Plangebiet ist gemäß § 35 BauGB als Außenbereich zu bewerten und Vorhaben sind unter Berücksichtigung der im § 35 BauGB genannten Voraussetzungen zulässig. Eventuell zur Zeit noch zulässige außenbereichsprivilegierte Entwicklungen im Plangebiet können der beabsichtigten Wohnbauentwicklung des im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplan Nr. 93 b "Wallheckenweg - West" entgegen stehen. Diese sollen durch den Erlass einer Veränderungssperre ausgeschlossen werden.
Ansprechperson
- Frau Sabrina Hoffmann, 05451 - 931 6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de
- Frau Karin Stermann, 05451 - 931 6116, Karin.Stermann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 20.09.2022, Satzungsbeschluss
- 19.11.2022, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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