Stadt Ibbenbueren

Sonstige Planungen

Lärmaktionsplanung - Fortschreibung Runde 4

Zur Verbesserung der Lärmsituation und zur Reduktion von Schallimmissionen in Europa hat die Europäische Union im Jahr 2002 die EU-Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 erlassen. Hierdurch werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitraum strategische Lärmkarten zu erstellen, die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, Aktionspläne mit Lärmschutzmaßnahmen aufzustellen und die EU-Kommission über die Ergebnisse und Maßnahmen zu informieren. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie ist mit einer Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht übergegangen.

In der im Jahr 2018 bereits erfolgten, dritten Runde der Lärmaktionsplanung ist für die Stadt Ibbenbüren ein Lärmaktionsplan erstellt worden, in dem die vom Landesamt für Natur- , Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) errechneten Lärmkarten für die Umgebung der Hauptverkehrsstraßen in Ibbenbüren, die eine Belastung von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr haben, ausgewertet worden sind. Entsprechende Maßnahmen und Strategien zur Geräuschminderung und deren Wirksamkeit sind ebenfalls überprüft worden. Die betroffenen Eigentümer sind auf die Möglichkeit einer Antragstellung zur Umsetzung passiver Lärmschutzmaßnahmen hingewiesen worden.

Die der Fortschreibung (Runde 4) zugrunde liegenden, aktualisierten Lärmkarten zum Umgebungslärm in NRW sind auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV NRW) unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de veröffentlicht. Über dieses Portal ist eine gezielte Suche nach Grundstücken möglich. Die Aktualisierung ist nunmehr auf der Grundlage der europaeinheitlichen Vorgaben erfolgt, so dass die neuen Lärmkarten nicht mit denen aus dem Jahr 2017 vergleichbar sind.

Aufgrund dieser nun vorliegenden Ergebnisse aus der Lärmkartierung ist der Lärmaktionsplan für die Stadt Ibbenbüren in der vierten Runde fortzuschreiben.

Ansprechperson

  • Herr Norbert Steggemann, 05451 - 931 6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de

Planunterlagen

Verfahrensschritte

  • 20.12.2023 - 26.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
  • 23.12.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 23.12.2023 - 26.01.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit online und durch Auslegung der Unterlagen
  • 23.03.2024, Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung
  • 25.03.2024 - 22.04.2024, Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden

Bezüge zu anderen Planverfahren