Stadt Ibbenbueren

Bebauungsplan

Nr. 110 c Am Lehrsteinbruch II

Der Bebauungsplan ist am 15. Oktober 2022 in Kraft getreten.

Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Bauordnung (Bauberatung Telefon 05451 931-7014) auf.

Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung des Bebauungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an die Abteilung Stadtentwicklung und Bauleitplanung.(Ansprechpartner siehe untern).

Hinweis:
Zum Öffnen des gewünschten Planes bzw. der dazugehörigen Unterlagen klicken Sie bitte im unteren Bereich dieser Seite auf die angezeigten PDF-Dateien.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 110c

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Norbert Steggemann, 05451 - 931 6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
  • Herr Tobias Lehmkuhl, 05451 - 931 6115, Tobias.Lehmkuhl@ibbenbueren.de
  • Frau Sabrina Hoffmann, 05451 - 931 6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de

Planunterlagen

Verfahrensschritte

  • 09.10.2019, Aufstellungsbeschluss
  • 09.10.2019, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 18.03.2020, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 09.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
  • 15.04.2020 - 29.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
  • 20.04.2020 - 29.05.2020, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
  • 20.06.2020, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • 20.06.2020, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 20.06.2020 - 20.07.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit online und durch Auslegung der Unterlagen
  • 01.10.2021 - 15.10.2021, Interne Beteiligung der Behörden
  • 09.12.2021, Offenlegungsbeschluss
  • 22.01.2022, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 01.02.2022 - 03.03.2022, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
  • 26.02.2022, Bekanntmachung der Verlängerung der öffentlichen Auslegung
  • 21.06.2022, Satzungsbeschluss
  • 15.10.2022, Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses / Inkrafttreten

Parallelverfahren