Flächennutzungsplan
153. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 132 An der Diekwiese
Die 153. Änderung des Flächennutzungsplanes ist am 8. Mai 2021 in Kraft getreten.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachdienst Bauordnung (Bauberatung Telefon 05451 931-7014) auf.
Fragen zur Entstehungsgeschichte und zur Zielsetzung der Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zu möglicherweise gewünschten Änderungen richten Sie bitte an den Fachdienst Stadtplanung.
Hinweis:
Zum Öffnen des Flächennutzungsplanes klicken Sie bitte rechts oben unter "Plandetails" auf den Punkt "Inkrafttreten" und dann auf "Flächennutzungsplan".
Ansprechperson
- Herr Norbert Steggemann, 05451 - 931 6110, norbert.steggemann@ibbenbueren.de
- Herr Tobias Lehmkuhl, 05451 - 931 6115, Tobias.Lehmkuhl@ibbenbueren.de
- Frau Sabrina Hoffmann, 05451 - 931 6114, Sabrina.Hoffmann@ibbenbueren.de
Planunterlagen
Verfahrensschritte
- 20.03.2019, Änderungsbeschluss
- 20.03.2019, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 10.08.2019, Bekanntmachung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes
- 10.08.2019, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 27.08.2019, Beteiligung der Öffentlichkeit durch öffentliche Versammlung
- 23.09.2019 - 23.10.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden
- 23.09.2019, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
- 02.09.2020, Offenlegungsbeschluss
- 05.09.2020, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
- 15.09.2020 - 15.10.2020, Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
- 15.09.2020 - 15.10.2020, Beteiligung der Regionalplanungsbehörde im Rahmen der landesplanerischen Anpassung
- 16.12.2020, Beschluss der Flächennutzungsplanänderung zur Vorlage bei der Bezirksregierung
- 31.03.2021, Genehmigung durch die Bezirksregierung
- 08.05.2021, Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung / Wirksamkeit
Parallelverfahren
Bauleitplanung
Hinweis
Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.
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