Gemeindeplanung in Hürtgenwald

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Flächennutzungsplan
21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Windkraft nördlich der Ringstraße, Raffelsbrand"

Am 7. Juli 2022 hat der Bundestag das „Osterpaket“ beschlossen (Deutscher Bundestag, 2022 a). Elementarer Bestandteil hiervon ist die grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EGG), mit der die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben wurden.

Um den Ausbauzielen unter Aufrechterhaltung der bestehenden Ausschlusswirkung kurzfristig gerecht zu werden, verfolgt die Gemeinde Hürtgenwald das Ziel, weitere Flächen für die Windenergie bereitzustellen.

Luftbild mit Abgrenzung des Plangebiets Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Annemarie Marx, Telefon: 02429 30956, E-Mail: amarx@huertgenwald.de
  • Frau Hannelore Mohr, Telefon: 02429 30957, E-Mail: hmohr@huertgenwald.de
  • Herr Jürgen Riester, Telefon: 02429 30953, E-Mail: jriester@huertgenwald.de

Verfahrensschritte

  • 22.02.2024, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.04.2024 - 29.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

AufstellungsbeschlussFrühzeitige Beteiligung