Gemeindeplanung in Hürtgenwald

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Flächennutzungsplan
18. Änderung des Flächennutzungsplanes "Auf der Faldersgaß"

Ziel der 18. Flächennutzungsplanänderung ist es, Wohnbauflächen gleichwertig zur Neuinanspruchnahme von Flächen für die Landwirtschaft im Rahmen der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes „Broichstraße -südöstlicher Ortsrand im Ortsteil Gey“ zurückzunehmen. Die Bauflächenrücknahme ist eine Forderung der Bezirksregierung im Rahmen der Aufstellung der 17. Flächennutzungsplanänderung. Die bisher als Wohnbauflächen dargestellten Flächen sollen künftig als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Eine gleichwertige Rücknahme von gemischten
Bauflächen an anderer Stelle im Gemeindegebiet ist nicht möglich.

Die Bauleitplanverfahren zur 17. und 18. Änderung des Flächennutzungsplans sollen zeitgleich erfolgen.

Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst in der Gemarkung Bergstein, Flur 28 die Flurstücke 252, 135, 133, 131 und 129 jeweils teilweise mit einer Gesamtfläche von ca. 0,4 ha.

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Annemarie Marx, Telefon: 02429 30956, E-Mail: amarx@huertgenwald.de
  • Frau Hannelore Mohr, Telefon: 02429 30957, E-Mail: hmohr@huertgenwald.de
  • Herr Jürgen Riester, Telefon: 02429 30953, E-Mail: jriester@huertgenwald.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.02.2024 - 05.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge