Gemeindeplanung in Hürtgenwald

zurück

Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. C9 "Nahversorgung und Wohnen, Broichstraße"

Die 5. BEMA Grundstücksverwaltungs GmbH (Vorhabenträgerin) hat bereits im Jahr 2020 gegenüber der Gemeinde Hürtgenwald ihr Interesse bekundet, am südöstlichen Ortsrand von Gey an der Broichstraße einen Lebensmitteldiscountmarkt mit knapp 800 m² Verkaufsfläche zu errichten. Im November 2020 wurde eine Bauvoranfrage durch die Vorhabenträgerin gestellt.

In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung und Nachhaltigkeit am 18.05.2021 wurden die Planungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die zur Verwirklichung des Projektes notwendigen Schritte einzuleiten.

Im Mai 2022 schlossen die Vorhabenträgerin, vertreten durch die CEV Handelsimmobilien GmbH, und die Gemeinde Hürtgenwald eine Vereinbarung zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit den erforderlichen Bauleitplanverfahren stehen.

Neben der geplanten Ansiedlung eines Lebensmitteldiscountmarktes ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im rückwärtigen Bereich geplant. Dieses Vorhaben soll gleichermaßen durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans planungsrechtlich vorbereitet werden.

Übersichtsbild Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Annemarie Marx, Telefon: 02429 30956, E-Mail: amarx@huertgenwald.de
  • Frau Hannelore Mohr, Telefon: 02429 30957, E-Mail: hmohr@huertgenwald.de
  • Herr Jürgen Riester, Telefon: 02429 30953, E-Mail: jriester@huertgenwald.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.02.2024 - 05.03.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge