Mit der Änderung soll die Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Damit sollen eine Weiternutzung der bestehenden Fabrikanlage ermöglicht sowie Entwicklungsmöglichkeiten am Standort Zerkall geschaffen und somit eine Sicherung und Weiterentwicklung des Fabrikstandorts und der damit verbundenen Arbeitsplätze erreicht werden.