logo

STADTPLANUNG

Navigation


Bebauungsplan
001 "Knobben I" - Bereich Sandstraße/Sandkamp
Übersichtsbild Übersichtsplan

Der Rat der Stadt Hörstel hat am 06.04.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 1 „Knobben I“ (Bereich Sandstraße / Sandkamp) der Stadt Hörstel, Stadtteil Hörstel, gefasst. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Aufgrund der anhaltenden Nachfrage an Wohnbauflächen beabsichtigt die Stadt Hörstel, den vorhandenen Siedlungsbereich im Stadtteil Hörstel südlich der Rheiner Straße städtebaulich
weiterzuentwickeln und nachzuverdichten. Zu diesem Zweck wird der vorhandene Bebauungsplan Nr. 1 „Knobben I“ für den Bereich Sandstraße / Sandkamp geändert.

Für die Stadt Hörstel besteht anlässlich aktueller Planungen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf rückwärtig gelegenen, derzeit nicht überbaubaren Grundstücksflächen die Möglichkeit, in zentrumsnaher Lage Baugrundstücke zu entwickeln und somit die Wohnfunktion innerhalb des Ortskerns im Sinne der Nachhaltigkeit zu stärken. In Übereinstimmung mit den Inhalten des Flächennutzungsplanes soll eine dem Umfeld angepasste, maßvolle Nachverdichtung planungsrechtlich abgesichert werden. Der Bereich zwischen den Straßenzügen Sandstraße und Sandkamp erweist sich hinsichtlich seiner städtebaulichen Vorprägung sowie der vorhandenen verkehrlichen und technischen Infrastruktur als optimal für eine Innenentwicklung.

Zur Realisierung dieser Konzeption werden in der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 allgemeine Wohngebiete (WA) gem. § 4 BauNVO mit einem dem städtebaulichen Umfeld angepassten Verdichtungsmaß (GRZ 0,4) festgesetzt. Zur Vermeidung städtebaulicher Fehlentwicklungen werden über die Festsetzung einer eingeschossigen Bebauung in offener Bauweise verbindliche Aussagen zur Gebäudedimensionierung getroffen. Im Sinne der Nachverdichtung erfolgt eine Ausnahmeregelung, die Geschossigkeit betreffend. Diese Regelung greift zum Schutz der umliegenden Wohnnutzungen allerdings nur, wenn die festgelegte Traufhöhe das Maximalmaß nicht überschreitet. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die örtlich vorhandenen Straßenzüge der Sandstraße und des Sandkamp.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 06.04.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.05.2022 - 01.07.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.05.2022 - 01.07.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.09.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 10.09.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge