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Flächennutzungsplan
070 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel
Gesamtübersicht 70. FNP Übersichtsplan

Mit der 70. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hörstel erfolgt eine Flächenrücknahme von „gewerbliche Baufläche“ für fünf Einzelflächen in „Fläche für die Landwirtschaft“.

Auf Grundlage der landesplanerischen Stellungnahme vom 12.04.2021 zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel sind mit diesem Verfahren an fünf Standorten im Stadtgebiet auf der Ebene des gemeindlichen Flächennutzungsplans die Entwicklungsflächen ausgleichen. Einzelheiten zu den Flächenrücknahmen sind den vorliegenden Unterlagen zur 2. Änderung des Regionalplanes Münsterlandes zu entnehmen.

Die Berechnung und die genaue Lage der Flächen sind aus der beigefügten Anlage 4 zur Regionalplanänderung zu entnehmen. Die landesplanerische Stellungnahme vom 12.04.2021 ist ebenfalls beigefügt.

Dort heißt es:
(…)
zu 1. „Gewerbliche Baufläche“ (ca. 18,6 ha)
Mit der 2. Änderung des geltenden Regionalplans Münsterland erfolgte 2015 für die südwestlichen Flächen des ehem. Flugplatzes die Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einem Umfang von ca. 21 ha. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung wurde zudem mit Blick auf eine bedarfsgerechte Planung gem. Ziel 6.1-1 LEP festgelegt, dass bei Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan an anderer Stelle im Umfang der bisher nicht gewerblichen genutzten Flächen, Bauflächen in einem Umfang von 9,4 ha aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen sind. Diese einzelnen Flächen wurden in der Begründung zur Regionalplanänderung erläutert.

Für diese Planung ist neben dem Ziel 2-3 LEP (Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen) vor allem das Ziel 6.1-1 LEP i.V. m. Ziel 1.1. Regionalplan Münsterland (bedarfsgerechte Planung) zu beachten. Da die geplante gewerbliche Baufläche weitestgehend deckungsgleich mit dem im Regionalplanung festlegten GIB ist, ist das Ziel 2-3- LEP beachtet.

Zur Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP sind, wie schon in der 2. Regionalplanänderung ausgeführt, Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan in Freiraum umzuwandeln. In der Begründung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hierzu erläutert, dass die Stadt Hörstel beabsichtigt an mehreren Standorten im Stadtgebiet (Bevergern, Dreierwalde, Riesenbeck) auf der Ebene des gemeindlichen Flächennutzungsplans die Entwicklungsflächen ausgleichen. Weitere Informationen zu den Flächenrücknahmen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Eine Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP und somit eine Vereinbarkeit der Darstellung der gewerblichen Baufläche mit den Zielen der Raumordnung kann daher erst dann bestätigt werden, wenn die Flächenrücknahmen durchgeführt wurden bzw. parallel zur Neudarstellung der gewerblichen Bauflächen die Rücknahme von Bauflächenreserven erfolgt. Ob die Umwandlung von Bauflächen in Freiraum in einem separaten Änderungsverfahren oder mit in diese 60. Änderung aufgenommen werden, liegt in der Entscheidung der Stadt Hörstel. Wesentlich ist jedoch, dass zur Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP die Verfahren zur Flächenrücknahmen abgeschlossen sind.
(…).

Um die Verfahren zur Entwicklung des Energie-Innovationpark fortsetzen zu können, ist die im Rahmen der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Flächenrücknahme in einem Parallelverfahren erforderlich.

Auf Grundlage der landesplanerischen Stellungnahme vom 12.04.2021 zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hörstel sind mit diesem Verfahren an fünf Standorten im Stadtgebiet auf der Ebene des gemeindlichen Flächennutzungsplans die Entwicklungsflächen ausgleichen. Einzelheiten zu den Flächenrücknahmen sind den vorliegenden Unterlagen zur 2. Änderung des Regionalplanes Münsterlandes zu entnehmen.

Die Berechnung und die genaue Lage der Flächen sind aus der beigefügten Anlage 4 zur Regionalplanänderung zu entnehmen. Die landesplanerische Stellungnahme vom 12.04.2021 ist ebenfalls beigefügt.

Dort heißt es:
(…)
zu 1. „Gewerbliche Baufläche“ (ca. 18,6 ha)
Mit der 2. Änderung des geltenden Regionalplans Münsterland erfolgte 2015 für die südwestlichen Flächen des ehem. Flugplatzes die Festlegung eines Bereiches für gewerbliche und industrielle Nutzungen in einem Umfang von ca. 21 ha. Im Rahmen dieser Regionalplanänderung wurde zudem mit Blick auf eine bedarfsgerechte Planung gem. Ziel 6.1-1 LEP festgelegt, dass bei Darstellung von gewerblichen Bauflächen im Flächennutzungsplan an anderer Stelle im Umfang der bisher nicht gewerblichen genutzten Flächen, Bauflächen in einem Umfang von 9,4 ha aus dem Flächennutzungsplan zurückzunehmen sind. Diese einzelnen Flächen wurden in der Begründung zur Regionalplanänderung erläutert.

Stellungnahme:
Für diese Planung ist neben dem Ziel 2-3 LEP (Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen) vor allem das Ziel 6.1-1 LEP i.V. m. Ziel 1.1. Regionalplan Münsterland (bedarfsgerechte Planung) zu beachten. Da die geplante gewerbliche Baufläche weitestgehend deckungsgleich mit dem im Regionalplanung festlegten GIB ist, ist das Ziel 2-3- LEP beachtet.

Zur Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP sind, wie schon in der 2. Regionalplanänderung ausgeführt, Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan in Freiraum umzuwandeln. In der Begründung zur 60. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hierzu erläutert, dass die Stadt Hörstel beabsichtigt an mehreren Standorten im Stadtgebiet (Bevergern, Dreierwalde, Riesenbeck) auf der Ebene des gemeindlichen Flächennutzungsplans die Entwicklungsflächen ausgleichen. Weitere Informationen zu den Flächenrücknahmen sind den vorliegenden Unterlagen nicht zu entnehmen.
Eine Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP und somit eine Vereinbarkeit der Darstellung der gewerblichen Baufläche mit den Zielen der Raumordnung kann daher erst dann bestätigt werden, wenn die Flächenrücknahmen durchgeführt wurden bzw. parallel zur Neudarstellung der gewerblichen Bauflächen die Rücknahme von Bauflächenreserven erfolgt. Ob die Umwandlung von Bauflächen in Freiraum in einem separaten Änderungsverfahren oder mit in diese 60. Änderung aufgenommen werden, liegt in der Entscheidung der Stadt Hörstel. Wesentlich ist jedoch, dass zur Beachtung des Ziels 6.1-1 LEP die Verfahren zur Flächenrücknahmen abgeschlossen sind.
(…).

Um die Verfahren zur Entwicklung des Energie-Innovationpark fortsetzen zu können, ist die im Rahmen der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehene Flächenrücknahme in einem Parallelverfahren erforderlich.

Der räumliche Geltungsbereich für diese Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst 5 Bereiche in einer Größe von insgesamt rd. 9,4 ha.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Frau Martina Röttering, Telefon: 05454/911-167, E-Mail: m.roettering@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 12.05.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.01.2022 - 04.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 24.01.2022 - 04.03.2022, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.04.2022 - 20.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 19.04.2022 - 20.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 22.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 05.11.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge