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Bebauungsplan
047 Nr. 47 "Talstraße/Birkenweg" - Änderung
Übersichtsbild Übersichtsplan

Die Wohnraumentwicklung in Hörstel ist im integrierten kommunalen Entwicklungskonzept der Stadt Hörstel (IKEK Hörstel) eines der Kernthemen. Aufgrund seiner gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für Hörstel, ist hieraus ein Leitprojekt entwickelt worden. Bis zum Vorliegen des ganzheitlichen Entwicklungskonzeptes „Wohnbaulandentwicklung Hörstel - 2035“, gilt es bereits heute eine nachhaltige Planung und Entwicklung des gesamtstädtischen Wohnungsmarktes unter Berücksichtigung der Ortsteile anzustreben. Hierzu gehören u.a. die Bereitstellung und Etablierung von neuen Wohnformen und -konzepten für alle Einwohnergruppen, die Aktivierung vorhandener Baulücken in integrierten Lagen sowie die Untersuchung und Darstellung von Entwicklungsalternativen „alternder“ und „neuer“ Siedlungsbereiche.

Die Eigentümergemeinschaft der Flurstücke mit der Lage Gemarkung Hörstel, Flur 17, Flurstücke 7 und 223 (Anschrift Birkenweg.) möchte das Grundstück im südlichen Gartenbereich Zwecks Nachverdichtung durch den Neubau eines Einfamilienhauses der nächsten Familiengeneration zur Verfügung stellen. Nähere Informationen zu dem angestrebten Bauvorhaben können aus dem beigefügten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Talstraße - Birkenweg“ vom 09.12.2019 entnommen werden.

Da die kommunale Bauleitplanung ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum-/umweltverträglich auszurichten hat und dabei die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung hat, wird die geplante Wohnraumerweiterung seitens der Verwaltung grundsätzlich begrüßt und es wird empfohlen, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Talstraße - Birkenweg“ durchzuführen. Mit der Änderung sollen insbesondere die überbaubaren Bereiche im Nördlichen Bereich der Allgemeinen Wohngebiete einheitlich gefasst sowie die Voraussetzungen für die Errichtung von neuen Wohnformen bzw. -konzepten ermöglicht werden.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 08.09.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.09.2021 - 29.10.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.09.2021 - 29.10.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 18.12.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge