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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
137 "Westfalenstraße"
Übersichtsbild Übersichtsplan

Die Wohnraumentwicklung in Hörstel ist im integrierten kommunalen Entwicklungskonzept der Stadt Hörstel (IKEK Hörstel) eines der Kernthemen. Aufgrund seiner gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für Hörstel, ist hieraus ein Leitprojekt entwickelt worden. Es gilt eine nachhaltige Planung und Entwicklung des gesamtstädtischen Wohnungsmarktes unter Berücksichtigung der Stadtteile anzustreben. Hierzu gehören u.a. die Bereitstellung und Etablierung von neuen Wohnformen und -konzepten für alle Einwohnergruppen, die Aktivierung vorhandener Baulücken in integrierten Lagen sowie die Untersuchung und Darstellung von Entwicklungsalternativen „alternder“ und „neuer“ Siedlungsbereiche.


Die Eigentümerin des Flurstücks mit Lage Gemarkung Bevergern, Flur 1, Flurstück 4045 (aktuelle Anschrift Westfalenstraße 98) beabsichtigt das vorhandene Gebäude zu sanieren und zu erweitern sowie die weiteren zur Verfügung stehenden Flächen durch den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit kleinteiligen, barrierefreiem Wohnraum entlang der Westfalenstraße sowie durch die Errichtung zweier Doppelhäuser mit jeweils einer Wohneinheit im rückwärtigen Bereich zu ergänzen.

Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum-/umweltverträglich auszurichten, dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Diesem Grundsatz kann durch die angestrebte städtebauliche Entwicklung zu Wohnbauflächen Rechnung getragen werden. Durch dieses Angebot können u.a. Personenkreise versorgt werden, die nicht unter die städtischen Vergaberichtlinien fallen.

Die städtebaulichen Zielvorstellungen sind im Vorfeld zwischen Eigentümer und Verwaltung abgeglichen und bereits im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes berücksichtigt worden. Das Vorhabengrundstück befindet sich in einer integrierten Siedlungslage und unmittelbar an der L 833 im Bereich einer Kurvenlage. In diesem Spannungsfeld war darauf zu achten, dass sich das Neubauvorhaben städtebaulich in die vorhandene Bebauungsstruktur einfügt und zeitgleich die Anforderungen des Straßenbaulastträgers (Landesbetrieb Straßenbau NRW) erfüllt werden. Die Erschließungssituation sowie die sich daraus ergebenden Sichtdreiecke sind im Vorfeld mit dem Straßenbaulastträger einvernehmlich abgestimmt worden.

Planungsrechtlich ist der Bereich dem „nicht beplanten Innenbereich“ zuzuordnen, in dem eine sogenannte „Hinterlandbebauung“ derzeit nicht vorhanden ist und sich darum eine Bebauung in zweiter Reihe nicht einfügen würde. Aus städtebaulicher Sicht wird eine Nachverdichtung begrüßt, da mit der Nachverdichtung im Innenbereich ein Beitrag vor dem Hintergrund des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 a BauGB) geleistet werden kann.

Um eine geordnete städtebauliche Nachverdichtung zu ermöglichen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Westfalenstraße“ erforderlich.



Ansprechperson

  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 30.06.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.07.2021 - 27.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2021 - 27.08.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 17.11.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 27.11.2021, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

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