Für die Standortsicherung der ansässigen Firma ist es zwingend erforderlich die innerbetrieblichen Abläufe weiter zu optimieren. Hierzu ist eine Arrondierung der Gewerbeflächen um den dieser Planung zugrunde liegenden 9.877 m² großen Verfahrensbereich erforderlich.
Dementsprechend hat der Rat der Stadt Hörstel die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbegebiet Saltenwiese - 2. Erweiterung“ beschlossen, um hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Arrondierung des Betriebsgeländes sowie Sicherung des Betriebsstandortes im Ortsteil Bevergern zu schaffen.
Der nördliche Bereich ist im bisherigen Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbegebiet Saltenwiese“ als Straßenverkehrsfläche festgesetzt (siehe nachstehende Darstellung). Der Bereich der v. g.
Verkehrsfläche wird in den neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 45 „Gewerbegebiet Saltenwiese - 2. Erweiterung“ einbezogen.