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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
126 "Alter Sportplatz"
Übersichtsbild Übersichtsplan

Die Wohnraumentwicklung in Hörstel ist im integrierten kommunalen Entwicklungskonzept der Stadt Hörstel (IKEK Hörstel) eines der Kernthemen. Aufgrund seiner gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bedeutung für Hörstel, ist hieraus ein Leitprojekt entwickelt worden. Bis zum Vorliegen des ganzeinheitlichen Entwicklungskonzeptes „Wohnbaulandentwicklung Hörstel - 2035“ gilt es bereits heute eine nachhaltige Planung und Entwicklung des gesamtstädtischen Wohnungsmarktes unter Berücksichtigung der Ortsteile anzustreben. Hierzu gehören u.a. die Bereitstellung und Etablierung von neuen Wohnformen und -konzepten für alle Einwohnergruppen, die Aktivierung vorhandener und bisher nicht baulich genutzter Brachflächen in integrierten Lagen sowie die Untersuchung und Darstellung von Entwicklungsalternativen „alternder“ und „neuer“ Siedlungsbereiche.

Die bisherigen Eigentümer des alten Sportplatzes in Dreierwalde sind auf die Verwaltung zugekommen und haben sich nach einer möglichen städtebaulichen Entwicklung erkundigt. In der Folge haben vertrauensvolle Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Eigentümer stattgefunden und es konnte ein seriöser, erfahrener Erschließungsträger gewonnen werden, der die Entwicklung und Vermarktung der Flächen übernehmen soll. Ein notarieller Vertrag wurde geschlossen. Um eine realistische Aussage zu erhalten, ob eine städtebauliche Entwicklung der Flächen entwässerungstechnisch überhaupt umsetzbar ist, wurde durch das Büro Wiehager eine Vorentwurfsplanung zur Entwässerung und Erschließung der Flächen erarbeitet. Auf dieser Grundlage ist der Bebauungsplanentwurf erstellt worden. Für die festgesetzte Trauf- und Firsthöhe wird zur Bestimmung eines eindeutigen Bezugspunktes die Ausbauplanung des Ingenieurbüros Wiehager zugrunde gelegt und als Teil 2 zum Bestandteil des Bebauungsplanes erklärt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung und Bereitstellung neuer Wohnbauflächen in Dreierwalde. Auf einer Teilfläche sollen die Voraussetzungen für die Errichtung von neuen Wohnformen bzw. -konzepten (z.B. Mehrgeneratio-nenwohnen oder auch preisgebundenem (Miet-)Wohnungsbau) ermöglicht werden. Die weiteren zur Verfügung stehenden Flächen sollen für die Bebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern bereitgestellt werden.

Die kommunale Bauleitplanung hat ihre Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht sowie freiraum- und umweltverträglich auszurichten. Dabei hat die Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Diesem Grundsatz kann durch die angestrebte städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Sportplatzgeländes zu Wohnbauflächen Rechnung getragen werden. Mit der städtischen Entwicklung des alten Sportplatzgeländes soll eine maßvolle Siedlungsentwicklung und ein städtebaulich harmonischer Übergang zu dem sich anschließenden Außenbereich geschaffen werden.

Um eine geordnete städtebauliche Bebauung zu ermöglichen, ist somit die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Alter Sportplatz“ erforderlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll die Aktivierung einer vorhandenen Brachfläche in integrierter Lage von Dreierwalde erfolgen.



Ansprechperson

  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 27.05.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 19.10.2020 - 04.12.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Anhänge