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STADTPLANUNG

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Bebauungsplan
122 "Beyer-Deiting" der Stadt Hörstel
Übersichtsbild Übersichtsplan

Städtebauliche Ziele unterliegen stärker als viele andere Planungen Schwankungen, die sich aus stetig ändernden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ergeben. Das Wirkungsgefüge vieler teilweise konträrer Ansprüche muss immer wieder in Deckung gebracht und neu geordnet werden.

In der Stadt Hörstel und im Ortsteil Bevergern herrscht aufgrund der positiven Entwicklung der vergangenen Jahre ein hoher Wohnraumbedarf. Das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei soll nun als Wohnbaufläche umgenutzt und entwickelt werden. Zurzeit sind auf der Fläche noch bauliche Anlagen der ehemaligen Gärtnerei vorhanden. Zusätzlich zu den Flächen der ehemaligen Gärtnerei sind zwischen der ehemaligen Gärtnerei und dem historischen Ortskern verhältnismäßig große Freiflächen vorhanden, die für eine potenzielle Wohnbebauung in sogenannter ‚zweiter Reihe‘ in Betracht kommen. Mit der Ausweisung von Wohnbauflächen in diesem Bereich soll den Eigentümern ein Angebot gemacht beziehungsweise die Möglichkeit geschaffen werden, Wohngebäude im rückwärtigen Grundstücksteil errichten zu können und somit verstärkt innerörtliche Flächenpotenziale zu nutzen.

Ziel der Stadt Hörstel ist es im Plangebiet neuen Wohnraum für unterschiedliche Wohnformen sowie für vielfältige Bevölkerungsgruppen in relativ zentraler Lage im Ortsteil Bevergern anbieten zu können. Daher werden unterschiedliche Baugebietstypen im Bebauungsplan festgesetzt, um diese verschiedenen Bauformen vom freistehenden Einfamilienhaus, über Doppelhäuser bis hin zu Mehrfamilienhäusern zu ermöglichen. Somit soll ein sozial durchmischtes Quartier in zentraler Ortslage entstehen.

Das Plangebiet liegt westlich des historischen Ortskernes von Bevergern und nördlich der Bevergerner Aa. Im Norden und Osten schließt das Plangebiet direkt an bestehende Wohnsiedlungsbereiche an. Nördlich des Plangebietes sind unmittelbar eine Bushaltestation, ein Kindergarten sowie ein Nahversorger fußläufig zu erreichen. Daher ist die Entwicklung dieser Fläche zu einem Wohngebiet an diesem zentralen Standort ganz besonders gut geeignet, auch unabhängig vom motorisierten Individualverkehr alltägliche Erledigungen ermöglichen zu können.

Das Ingenieurbüro ibt, Osnabrück, hat für dieses Areal ein städtebauliches Konzept erarbeitet, welches als Grundlage für diesen Bebauungsplan dient und aus dem die einzelnen Baugebietstypen entwickelt wurden. Die Grundidee des Konzeptes sieht vor, dass eine städtebaulich-strukturelle und vor Ort auch ablesbare Trennung zwischen dem westlichen "neuen Siedlungskörper" des Plangebietes auf dem Gebiet der ehemaligen Gärtnerei und dem östlichen historischen Ortskern gewahrt bleibt. So soll im Osten des Plangebietes mit diesem Bebauungsplan lediglich eine dem historischen Ortskern ergänzende Bebauung in sogenannter zweiter Reihe ermöglicht werden. Ferner soll der westliche Teilbereich unabhängig vom östlichen Teilbereich des Plangebietes funktionieren und zu unterschiedlichen Zeitpunkten unabhängig voneinander entwickelt werden können. Bei den Baumöglichkeiten in Zweiter Reihe handelt es sich lediglich um ein Angebot an die östlichen Flächeneigentümer, ihre Flächen gegebenenfalls zu bebauen und damit eine Nachverdichtung innerhalb von Bevergern zu ermöglichen.

Der westliche Teilbereich wird über eine Stichstraße mit einer Wendeanlage von der Stüwwestraße aus erschlossen und dadurch an das bestehende Verkehrsnetz angebunden. Die Bebauung des westlichen Plangebietes orientiert sich um die Wendeanlage herum und soll damit baulich-räumlich eine Art ´Wohnhof´ als Ort der Begegnung für das Quartier ausbilden. Zur baulichen Fassung der Wendeanlage werden unterschiedliche Bauformen festgesetzt. Im östlichen Plangebiet soll sich die Bebauung entlang der Siedlungsformen des historischen Ortskerns orientieren beziehungsweise anschmiegen und somit eine städtebauliche Erweiterung darstellen. Im Süden zur Bevergerner Aa soll eine aufgelockerte Bebauung erfolgen, welche die westlich des Plangebietes bereits bestehende Bebauung fortführt. Entlang der westlichen Geltungsbereichsgrenze soll eine verhältnismäßig moderate bauliche Dichte aus Doppelhäusern und Stadtvillen erfolgen, um einen angemessenen baulichen Übergang zwischen den zentralen Mehrfamilienhäusern und zur westlich bestehenden Bebauung sicherzustellen.

Zur fußläufigen Vernetzung des Plangebietes mit der bestehenden Siedlung von Bevergern werden zwei Straßenverkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung als Fuß- und Radweg festgesetzt. So führt die östliche Wegeverbindung zum historischen Ortskern von Bevergern und die nördliche Wegeverbindung zur Lange Straße und bindet somit das Plangebiet an die vorhandene Bushaltestelle, den Kindergarten und den auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Nahversorger an.

In den sechs unterschiedlichen Allgemeinen Wohngebieten (WA1 bis WA6) werden darüber hinaus in - nach städtebaulich ausgewählten Kriterien - festgelegten Bereichen innerhalb des Plangebietes unterschiedliche Festsetzungen über die bauliche Ausnutzung der Grundstücke getroffen. Somit können unterschiedliche Bauformen - von der sogenannten Stadtvilla, über das freistehende Einfamilienhaus oder Doppelhaus bis zum Geschosswohnungsbau - im Plangebiet realisiert werden.

Die Stadt Hörstel möchte diese Planung als Trägerin der Planungshoheit ermöglichen. Hierfür wird der Bebauungsplan Nr. 122 „Beyer-Deiting“ aufgestellt.



Ansprechperson

  • Herr Marc Hettwer, Telefon: 05454/911-190, E-Mail: m.hettwer@hoerstel.de
  • Herr Marcel Achtermann, Telefon: 05454/911-163, E-Mail: m.achtermann@hoerstel.de
  • Herr Michael Käller, Telefon: 05454/911-150, E-Mail: m.kaeller@hoerstel.de

Verfahrensschritte

  • 20.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 03.08.2020 - 18.09.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.07.2021 - 06.08.2021, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
  • 15.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 25.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge