Mit der Bebauungsplanänderung sollen vorrangig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aktivierung einer vorhandenen Baulücke in integrierter Lage, unter Anpassung an die aktuellen Anforderungen und Bedürfnisse einer nachhaltigen und klimagerechten Wohnbaulandentwicklung, geschaffen werden. Um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen ist dabei insbesondere vorgesehen, die bisherigen Baugrenzen, die mit einem Abstand von 5 bzw. 8 m zu den angrenzenden Verkehrsflächen festgemacht sind, näher an diese heranzuführen.