Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3a „Großer Surenkamp“ wird im Norden vom Dortmund-Ems-Kanal, im Osten von der Grünanlage mit Fuß-/Radweg Maybaums Pättken, im Süden von der Straße Holtkamp und im Westen von der Torfmoorstraße begrenzt. Ziele der Neuaufstellung sind die Anpassung an die vorhandenen städtebaulichen Strukturen und die Vergrößerung der überbaubaren Bereiche. Gleichzeitig soll die Undurchsichtigkeit des Bebauungsplanes Nr. 3 „Großer Surenkamp“ beseitigt und die Rechtslage eindeutig bestimmt werden.
Durch die geringe Grundflächenzahl von rd. 33.737 m² wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3a „Großer Surenkamp“ Stadt Hörstel, Stadtteil Bevergern im beschleunigten Verfahren nach § 13a durchgeführt. Für das Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1. Von einer Umweltprüfung wurde abgesehen. Es erfolgte direkt die öffentliche Auslegung gem. § 13a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB